11.12.2012 Aufrufe

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

ökonomischen Aspekten einer angemessenen Erstattung trennt. Ein solches Vorgehen<br />

vermag den – nicht ganz unberechtigten – Befürchtungen zu begegnen, schon die Nutzenbewertung<br />

stehe unter dem ökonomischen Pr<strong>im</strong>at <strong>und</strong> richte sich teilweise nach der<br />

jeweiligen finanziellen Lage der Krankenkassen. Eine Abhängigkeit der Nutzenbewertung<br />

von den jeweiligen ökonomischen Verhältnissen würde nicht nur die Betroffenen<br />

verunsichern <strong>und</strong> damit eine langfristig ausgerichtete Investitionspolitik verhindern,<br />

sondern auch in intertemporaler Hinsicht zu ungerechten Entscheidungen führen, unter<br />

denen dann nicht nur die betroffenen Unternehmen, sondern auch die betreffenden Patienten<br />

leiden. Ein zweistufiges Verfahren, das in strikter Trennung die medizinisch-pharmakologische<br />

Nutzenbewertung der ökonomischen Entscheidung über die adäquate Erstattungsgrenze<br />

vorschaltet, erscheint zur Absicherung möglichst objektiver, d. h. sachlich<br />

<strong>und</strong> zeitlich transitiver, Bewertungen <strong>und</strong> Entscheidungen am ehesten geeignet<br />

(vgl. Wille, E. 2002 <strong>und</strong> ähnlich Schneeweiss, S. 2001).<br />

911. Den ersten Teilschritt der ,vierten Hürde’ bildet dann die medizinisch-pharmakologische<br />

Bewertung des Nutzens eines Arzne<strong>im</strong>ittels <strong>im</strong> Vergleich zu seinen therapeutischen<br />

Alternativen. Dabei geht es z. B. um den differenziellen Nutzen einer patentgeschützten<br />

Arzne<strong>im</strong>ittelinnovation <strong>im</strong> Vergleich zur bestehenden Standardtherapie bzw.<br />

zur besten existierenden therapeutischen Alternative unter Einschluss nichtmedikamentöser<br />

Verfahren. Diese Bewertung sieht sich – ähnlich wie die anschließende<br />

ökonomische – teilweise mit dem Problem konfrontiert, auch Aspekte in die Betrachtung<br />

einzubeziehen, die über das Medikament als solches hinaus in den Bereich der ambulanten<br />

oder stationären Behandlung hineinragen. Das Arzne<strong>im</strong>ittel stellt in Verbindung<br />

mit der ambulanten <strong>und</strong> stationären Behandlung zwar überwiegend ein komplementäres<br />

Produktionsmittel ges<strong>und</strong>heitlicher Leistungserstellung, teilweise aber auch<br />

ein substitutives Instrument dar. Als Bewertungsinstanz kommt nur ein sachk<strong>und</strong>iges<br />

Gremium von unabhängigen epidemiologischen, medizinischen <strong>und</strong> pharmakologischen<br />

Experten in Frage. Kein Mitglied dieses Gremiums darf mit irgendeiner Institution <strong>im</strong><br />

Ges<strong>und</strong>heitswesen, d. h. weder mit der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie<br />

noch mit anderen Leistungsanbietern oder den Krankenkassen, in irgendeiner<br />

aktuellen finanziellen Beziehung stehen233 (siehe Exkurs zur unabhängigen Politikberatung).<br />

233 Die Einbeziehung von Patientenvertretern in ein solches Gremium bleibt zu prüfen.<br />

704

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!