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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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6. Hilfsmittel <strong>und</strong> Heilmittel in der GKV<br />

6.1 ‚Hilfsmittel‘ <strong>und</strong> ‚Heilmittel‘ in der ges<strong>und</strong>heitspolitischen Diskussion<br />

683. Die Begriffe ‚Hilfsmittel‘ <strong>und</strong> ‚Heilmittel‘ werden <strong>im</strong> Sozialgesetzbuch V nicht<br />

eindeutig definiert <strong>und</strong> von anderen Medizinprodukten bzw. ges<strong>und</strong>heitsbezogenen<br />

Dienstleistungen abgegrenzt. Nach den Definitionen in den Hilfsmittel- bzw. den Heilmittelrichtlinien<br />

des Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschusses handelt es sich bei Hilfsmitteln<br />

um ‚sächliche medizinische Leistungen’ <strong>und</strong> damit um Medizinprodukte, bei Heilmitteln<br />

dagegen um ‚persönlich zu erbringende medizinische Leistungen’. Hilfsmittel <strong>und</strong><br />

Heilmittel werden, obwohl es sich um verschiedenartige Versorgungssegmente handelt,<br />

regelmäßig zu dem Sammelbegriff ‚Heil- <strong>und</strong> Hilfsmittel‘ <strong>und</strong> z. T. zu ‚Arznei-, Heil<strong>und</strong><br />

Hilfsmittel‘ verdichtet, ohne dass dieser begrifflichen Zusammenfassung ein best<strong>im</strong>mtes<br />

versorgungspolitisches Konzept zugr<strong>und</strong>e liegt. Eine Gemeinsamkeit dieser<br />

Versorgungssegmente besteht allerdings in der Notwendigkeit der Verordnung durch<br />

einen Vertragsarzt, soweit die Versorgung nicht <strong>im</strong> stationären Rahmen erfolgt. Die<br />

Datenlage zu den Versorgungssegmenten ‚Hilfsmittel‘ <strong>und</strong> ‚Heilmittel‘ ist insbesondere<br />

<strong>im</strong> Vergleich zur Arzne<strong>im</strong>ittelversorgung noch unbefriedigend. Vor allem der Markt für<br />

Hilfsmittel gilt u. a. aufgr<strong>und</strong> einer hohen Zahl völlig unterschiedlicher Produkte bereits<br />

seit längerer Zeit als intransparent (vgl. Neumann, Th. 1994).<br />

684. Produkte, die konzeptionell für die besonderen Bedürfnisse kranker oder behinderter<br />

Menschen entwickelt <strong>und</strong> hergestellt werden <strong>und</strong> die ausschließlich oder überwiegend<br />

von diesen Personen genutzt werden, können Hilfsmittel <strong>im</strong> Sinne der GKV sein<br />

(IKK 2003). Eine Präzisierung des Begriffs kann auch <strong>im</strong> Wege einer negativen Abgrenzung<br />

vorgenommen werden. Danach ist ein Medizinprodukt u. a. dann kein Hilfsmittel<br />

<strong>und</strong> deshalb nicht <strong>im</strong> Rahmen der Hilfsmittelversorgung zu finanzieren, wenn es<br />

sich um<br />

− Krankenhaus- oder Praxisausstattung,<br />

− ein in vertragsärztlichen Praxen oder stationären Einrichtungen eingesetztes technisches<br />

Produkt,<br />

− ein Verbandmittel oder<br />

− einen Gebrauchsgegenstand, auch wenn dieser <strong>im</strong> Sanitätsfachhandel oder in Apotheken<br />

vertrieben wird,<br />

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