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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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<strong>und</strong> Heilmittel, wie auch Abbildung 2 andeutet, seit Ende der neunziger Jahre in vielen<br />

KVen nicht mehr, was zu zahlreichen Verfahren vor den Schiedsämtern führte. Unabhängig<br />

davon, dass dezentrale Verhandlungen zwischen Krankenkassen <strong>und</strong> Ärzten die<br />

jeweilige Situation besser berücksichtigen <strong>und</strong> deshalb hier zu allokativ adäquateren Ergebnissen<br />

führen können, vermögen sie das sektorale Volumen der Arznei- <strong>und</strong> Heilmittelausgaben<br />

kaum zu steuern. Sofern dezentrale Verhandlungsprozesse, z. B. <strong>im</strong><br />

Rahmen der integrierten Versorgung, in einem relevanten Umfang zunehmen, <strong>im</strong>pliziert<br />

dies ein Abrücken von der sektoralen Budgetierung. Die KVen können nicht die Ausgaben<br />

für Behandlungsarten steuern, für die sie keine Kompetenzen mehr besitzen. Insofern<br />

birgt der Übergang zu anderen Steuerungsmechanismen <strong>im</strong> Hinblick auf die veranlassten<br />

Leistungen eher noch größere fiskalische Risiken.<br />

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