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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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orientierte sich das 2. GKV-Neuordnungsgesetz von 1997 noch an der Devise „Vorfahrt<br />

für die Selbstverwaltung“. Den stärksten Zuwachs an korporativen Steuerungselementen<br />

verzeichnete der stationäre Sektor, u. a. mit einer deutlichen Aufwertung der Kompetenzen<br />

der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Obwohl sie keine Körperschaft<br />

des öffentlichen Rechtes darstellt, übernahm der Ausschuss Krankenhaus vergleichbare<br />

Aufgaben wie der B<strong>und</strong>esausschuss Ärzte <strong>und</strong> Krankenkassen <strong>im</strong> Rahmen<br />

der ambulanten Behandlung. Die DKG spielt auch <strong>im</strong> Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss<br />

(GBA) eine allokativ ähnliche Rolle wie z. B. die KBV. Der GBA bildet quasi eine<br />

zentrale korporative ,Super-Organisation‘ mit erweiterten Vollmachten hinsichtlich der<br />

medizinischen Versorgung.<br />

Gegenüber den Tendenzen in Richtung einer zentralisierten korporativen Steuerung<br />

nahmen sich die Reformen, die auf eine Substitution korporativer Elemente durch dezentrale<br />

Wettbewerbsprozesse zielten, vergleichsweise bescheiden aus. Hierunter fallen<br />

vor allem die Intensivierung des Wettbewerbs der Krankenkassen, die Modellvorhaben<br />

<strong>und</strong> Strukturverträge <strong>und</strong> einige Maßnahmen des Ges<strong>und</strong>heitsmodernisierungsgesetzes<br />

von 2004, insbesondere die Modifikation der integrierten Versorgung. Es dürfte allerdings<br />

noch geraume Zeit dauern, bis die dezentralen Wettbewerbsprozesse einen relevanten<br />

Marktanteil erreichen.<br />

102. Im Rahmen der korporativen <strong>Koordination</strong> verhindern vor allem folgende Inflexibilitäten<br />

effizienz- <strong>und</strong> effektivitäts- bzw. qualitätssteigernde Prozesse:<br />

− Die Krankenkassen verfügen <strong>im</strong> Leistungs- <strong>und</strong> Vertragsbereich über zu geringe<br />

Gestaltungsmöglichkeiten.<br />

− Die ambulanten Vertragsärzte fungieren nur als Anpasser hinsichtlich Menge oder<br />

<strong>Qualität</strong> der Leistungen, was bei starren Budgets einen ,circulus vitiosus‘ in Richtung<br />

Über- <strong>und</strong> Fehlversorgung (,Hamsterradeffekt‘) auslöst.<br />

− Die Allokation <strong>im</strong> stationären Sektor leidet unter der dualen Finanzierung <strong>und</strong> unter<br />

Wettbewerbsverzerrungen infolge unterschiedlicher Finanzierung der jeweiligen<br />

Träger.<br />

− Die Arzne<strong>im</strong>itteldistribution erfolgt mit dem Fremdbesitzverbot <strong>und</strong> dem sehr<br />

eingeschränkten Mehrbesitz <strong>im</strong>mer noch in zunftähnlichen Vertriebsstrukturen.<br />

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