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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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durchschnittlich 3.000 bis 5.000 € pro Monat berechnet. Anerkannte Dienste haben aufgr<strong>und</strong><br />

des tariflich festgelegten Lohns keine reelle Chance, auch nur annähernd mit den<br />

Angeboten auf informellen Märkten zu konkurrieren.<br />

507. Die Gefahren des illegalen Pflegemarktes sind deutlich: Verzerrung des Wettbewerbs<br />

der Pflegeanbieter, Verletzungen der Gesetze <strong>und</strong> evtl. Einbußen bei der <strong>Qualität</strong>.<br />

Diese dürften jedoch nicht so gravierend ausfallen wie auf den ersten Blick angenommen,<br />

da es sich bei den illegal arbeitenden Pflegekräften oft um Fachkräfte handelt.<br />

Übersehen werden kann aber auch nach zehn Jahren Pflegeversicherungsgesetz nicht,<br />

dass der reguläre Pflegemarkt vor allem für eine R<strong>und</strong>-um-die-Uhr-Pflege sehr teuer<br />

<strong>und</strong> die Last der menschenwürdigen Versorgung pflegebedürftiger Familienmitglieder<br />

sehr groß ist. Eine beachtliche Anzahl von Betroffenen entscheidet sich aus finanziellen<br />

Gründen für illegal arbeitende Pflegekräfte, weil dies für sie die einzige finanzierbare<br />

Möglichkeit zur Wiedererlangung von Lebensqualität ist.<br />

5.2.4.3 Das Begutachtungsverfahren<br />

508. Dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) kommt eine zentrale<br />

Bedeutung hinsichtlich einer Beurteilung des Ges<strong>und</strong>heitszustandes bzw. des Grades<br />

der Pflegebedürftigkeit <strong>und</strong> der Entscheidung über die Pflegestufe zu. 118 Der MDK ist<br />

eine Einrichtung der Kranken- <strong>und</strong> Pflegekassen, die Ärzte <strong>und</strong> Pflegefachkräfte sind<br />

jedoch weder an Weisungen der Versicherer noch der Versicherten geb<strong>und</strong>en.<br />

509. Neben der Begutachtung, ob ‚erhebliche Pflegebedürftigkeit‘ <strong>im</strong> Sinne des<br />

SGB XI vorliegt, ist vom MDK auch der Gr<strong>und</strong>satz ‚Rehabilitation vor Pflege‘ zu prüfen.<br />

Mit der Einführung der Begutachtungs-Richtlinien <strong>im</strong> Juli 1997 wurde die als kleiner<br />

Fortschritt einzustufende Berücksichtigung des Pflege- <strong>und</strong> Unterstützungsbedarfs<br />

in der Gr<strong>und</strong>pflege erreicht. Aus den Erfahrungen von 7 Mio. Gutachten hat der MDK<br />

in Zusammenarbeit mit ärztlichen wie pflegerischen Experten eine Bewertung entwickelt,<br />

die den Personen mit eingeschränkter Alltagskompetenz <strong>und</strong> ihren Angehörigen<br />

gerecht werden soll (Brucker, U. u. Lürken, L. 2000).<br />

118 Für die Versicherten der privaten Pflegepflichtversicherung wird die Prüfung auf Pflegebedürftigkeit<br />

durch ‚medicproof‘ durchgeführt. ‚Medicproof‘ ist eine selbstständige <strong>und</strong> fachlich unabhängige<br />

Organisation, die zu 100 % vom Verband der privaten Krankenversicherung getragen wird.<br />

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