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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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porativen Verbändestaates <strong>und</strong> den Fehlallokationen <strong>im</strong> deutschen Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

zu unterscheiden.<br />

Nach einer Analyse der Schwachstellen korporativer <strong>Koordination</strong> <strong>im</strong> deutschen Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

stellt sich in konkreter Hinsicht die Frage, ob, inwieweit <strong>und</strong> an welchen<br />

Stellen alternative Allokationsmechanismen bessere Ergebnisse versprechen. Neben<br />

einer Verlagerung der jeweiligen Entscheidungen auf die staatliche Ebene bieten<br />

sich hier dezentrale Wettbewerbsprozesse in Form von selektiven Vertragsverhandlungen<br />

an. Da der Wettbewerb unter Zielaspekten nur eine instrumentale Funktion besitzt,<br />

erhält die Forderung nach seiner Intensivierung nur über eine Verbesserung von Effizienz<br />

<strong>und</strong> Effektivität der Ges<strong>und</strong>heitsversorgung ihre gesamtwirtschaftliche Berechtigung.<br />

Diese Zielaspekte bilden dann auch die Erfolgskriterien für Modelle dezentralen<br />

Wettbewerbs. Selektive Vertragsverhandlungen zwischen Krankenkassen <strong>und</strong> Leistungserbringern<br />

sehen sich mit den Normen des nationalen sowie europäischen Wettbewerbs-<br />

<strong>und</strong> Vergaberechts konfrontiert. In diesem Zusammenhang geht es u. a. um<br />

die Abgrenzung von wettbewerbsrelevanten Märkten <strong>und</strong> um die Effekte von horizontalen<br />

<strong>und</strong> vertikalen Zusammenschlüssen auf Nachfrager- <strong>und</strong> Anbieterseite.<br />

Die Ausführungen in diesem Kapitel können nicht den Anspruch erheben, den Korporativismus<br />

als Allokationsinstrument hinsichtlich seiner Effizienz <strong>und</strong> Effektivität<br />

gr<strong>und</strong>sätzlich zu analysieren <strong>und</strong> zu beurteilen. Die Überlegungen konzentrieren sich<br />

bei der Frage der komparativen Leistungsfähigkeit der korporativen <strong>Koordination</strong> vielmehr<br />

auf das deutsche Ges<strong>und</strong>heitswesen <strong>und</strong> hier vornehmlich auf den ambulanten<br />

Sektor mit seinen kollektiven Vertragsverhandlungen zwischen Krankenkassen <strong>und</strong><br />

KVen. Bei der Frage, welche Rolle die korporative <strong>Koordination</strong> künftig <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

spielen soll, gilt es auch zu berücksichtigen, dass zahlreiche gewachsene<br />

korporativistische Strukturen, d. h. Organisationen <strong>und</strong> Steuerungsformen, unbeschadet<br />

aller Kritik nur dann zur Disposition stehen, wenn konkurrierende Institutionen <strong>und</strong><br />

Verfahren, wie z. B. selektive Verträge, die jeweiligen Funktionen besser erfüllen. Eine<br />

aussichtsreiche Alternative, die eine theoretische F<strong>und</strong>ierung besitzt <strong>und</strong> sich – auch aus<br />

internationaler Perspektive – auf empirische Evidenz stützen kann, erscheint noch nicht<br />

in Sicht (ähnlich Gerlinger, T. 2002). Es geht insofern pr<strong>im</strong>är um eine neue Gewichtung<br />

der konkurrierenden Allokationsmechanismen, d. h. um einen modifizierten policy mix.<br />

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