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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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korporativen Organisationen, die auch eine größere Sachk<strong>und</strong>e <strong>und</strong> Sachnähe besitzen,<br />

müssen politische Entscheidungseinheiten bei allfälligen Leistungskürzungen St<strong>im</strong>menverluste<br />

befürchten. Unabhängig von staatsrechtlichen Aspekten spricht aus allokativer<br />

Sicht wenig dafür, dass politische Entscheidungseinheiten den Leistungskatalog der<br />

GKV sachgerechter als korporative Gremien abgrenzen.<br />

91. Die größten Defizite der korporativen <strong>Koordination</strong> bestehen in allokativer Hinsicht<br />

in der zuletzt schwachen Innovationsfähigkeit <strong>und</strong> in der noch <strong>im</strong>mer unbefriedigenden<br />

<strong>Qualität</strong>ssicherung. Die <strong>Qualität</strong>ssicherung kommt flächendeckend 22 nur mühsam <strong>und</strong><br />

häufig nur durch erheblichen Druck von außen auf ein akzeptables Niveau. Dabei weist<br />

der ambulante vertragsärztliche Sektor die Besonderheit auf, dass hier mit den Kammern<br />

<strong>und</strong> den KVen zwei korporative Organisationen Aufgaben der <strong>Qualität</strong>ssicherung<br />

wahrnehmen. In der übrigen Wirtschaft obliegen diese Aufgaben weitgehend den<br />

Kammern. Während sich die Kompetenz der KVen auf den ambulanten vertragsärztlichen<br />

Bereich beschränkt, besitzen die Ärztekammern gr<strong>und</strong>sätzlich die Befugnis, sektorübergreifend<br />

für die Sicherung einer (Mindest-)<strong>Qualität</strong> zu sorgen. Eine solche sektorübergreifende<br />

<strong>Qualität</strong>ssicherung bildet – neben einheitlichen Vergütungssystemen –<br />

auch eine notwendige Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb an den Schnittstellen<br />

zwischen ambulantem <strong>und</strong> stationärem Bereich sowie den übrigen Behandlungssektoren.<br />

Die schwache Innovationsfähigkeit zeigte sich zuletzt u. a. in dem schleppenden<br />

Start der integrierten Versorgung nach § 140a ff. SGB V. 23<br />

Diese Defizite wurzeln, wie bereits in Abschnitt 2.3.2 erwähnt, u. a. darin, dass die<br />

KVen <strong>und</strong> Kammern Aufsichtsfunktionen über ihre Mitglieder ausüben, die andererseits<br />

die Vorstände bzw. Spitzen dieser Korporationen wählen. Dies führt bei rationalem<br />

Verhalten zwangsläufig dazu, dass sich diese Organisationen an den Präferenzen der<br />

Mehrheit ihrer Mitglieder – <strong>und</strong> nicht an denen einer innovativen Minderheit – orientieren.<br />

Die Vertretung der Mehrheit ihrer Mitglieder bildet zwar eine legit<strong>im</strong>e <strong>und</strong> wichtige<br />

Aufgabe von KVen <strong>und</strong> Kammern, denn sie internalisiert zahlreiche innerärztliche<br />

Probleme, sie ist aber keine günstige Voraussetzung für innovative Leistungen auf<br />

einem deutlich überdurchschnittlichen Niveau. Diese Aufgabe kann aber subsidiär ein<br />

dezentraler Wettbewerb übernehmen, in dem die Krankenkassen entsprechende finanzielle<br />

Anreize setzen. Für einen solchen <strong>Qualität</strong>swettbewerb bietet sich derzeit die in-<br />

22 Dies schließt entsprechende Aktivitäten in einigen KVen <strong>und</strong> Krankenhäusern nicht aus.<br />

23 Dies besitzt insofern auch einen positiven Aspekt, als die Gewährung einer Anschubfinanzierung<br />

offensichtlich nicht den Start einer Fülle von qualitativ fragwürdigen Projekten induzierte.<br />

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