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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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373. Soweit die GKV pr<strong>im</strong>ärpräventive Interventionen auf der Gr<strong>und</strong>lage von § 20<br />

SGB V durchführt, muss die verfügbare Evidenz in die Interventionsplanung eingehen.<br />

Darüber hinaus können Krankenkassen aber auch komplexe <strong>und</strong> schwierig evaluierbare<br />

Interventionen selbst bei fehlendem Wirksamkeitsnachweis fördern, wenn<br />

− für analoge Interventionen ein Wirksamkeitsnachweis vorliegt,<br />

− die Wirksamkeit plausibel ist <strong>und</strong><br />

− eine professionelle <strong>Qualität</strong>ssicherung der Intervention gewährleistet ist.<br />

Ein Wirksamkeitsnachweis sollte aber prinzipiell angestrebt werden. Zum Zwecke der<br />

Erfahrungs- <strong>und</strong> Wissensakkumulation ist vor allem eine sorgfältige Dokumentation<br />

von Interventionen <strong>und</strong> Ergebnissen erforderlich. Um die Transparenz der aus Beitragsmitteln<br />

finanzierten Aktivitäten zu erhöhen, sollten Dokumentationen zeitnah in<br />

das Internet eingestellt werden.<br />

4.7.3 <strong>Qualität</strong>ssicherung von Interventionen 86<br />

374. Als ein Ausgangspunkt der Systematisierung der <strong>Qualität</strong>ssicherung von pr<strong>im</strong>ärpräventiven<br />

Interventionen kann der Public Health Action Cycle (‚Lernzyklus‘) dienen<br />

(Rosenbrock, R. 1995).<br />

86 Vgl. Gutachten 2000/2001, Bd. 1, Kapitel 2.4.<br />

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