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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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zögerung der Therapie oder der Wahl einer billigeren, aber weniger effektiven Alternativtherapie.<br />

Die Ärzte beider Länder sahen Kosten für das Ges<strong>und</strong>heitssystem als ebenso<br />

relevant an wie die Kosten für den einzelnen Patienten. Die Unterschiede führten die<br />

Autoren der Studie darauf zurück, dass italienische Ärzte leichter erstattungsfähige Alternativen<br />

<strong>im</strong> System finden konnten, während britische Ärzte in einem System arbeiteten,<br />

in dem Patienten insgesamt hohe Zuzahlungen abverlangt werden.<br />

830. Die Bindung der Erstattungsfähigkeit an die Rezeptpflicht von Arzne<strong>im</strong>itteln<br />

durch das GMG hat jedoch nach ersten Hinweisen dazu geführt, dass Ärzte in einigen<br />

Indikationsbereichen vermehrt rezeptpflichtige Medikamente verordnen. Dies deutet<br />

darauf hin, dass für die Ärzte die Unterscheidung ,erstattungsfähig oder nicht‘ durchaus<br />

eine Rolle spielt, selbst wenn sie wenig Preisbewusstsein innerhalb des erstattungsfähigen<br />

Marktsegments besitzen. Bei einem Vergleich des Verordnungsverhaltens bei akutem<br />

Husten vor <strong>und</strong> nach Einführung des GMG in 27 Hausarztpraxen zeigte sich, dass<br />

es bei nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten zu einer deutlichen Verschiebung<br />

von Verordnungen zu Empfehlungen kam. Mukolytika <strong>und</strong> Analgetika wurden insgesamt<br />

jedoch nur geringfügig seltener 2004 als 2003 verordnet. Bei den verschreibungspflichtigen<br />

Präparaten zeigten sich jedoch spürbare Steigerungsraten. Im Jahr 2003<br />

wurden in 53 % der Fälle Antibiotika verordnet, 2004 in 59 % der Fälle. Bei den Antitussiva<br />

stieg der Anteil um 4% an. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> von unerwünschten Arzne<strong>im</strong>ittelwirkungen<br />

<strong>und</strong> zunehmender bakterieller Resistenzentwicklung ist dies bedenklich<br />

(vgl. Altiner, A. 2004). Eine Analyse der Verordnungsdaten von BKK-Versicherten<br />

zeigte, dass von 8.097 Versicherten, die <strong>im</strong> 2. Quartal 2003 ein nicht verschreibungspflichtiges<br />

Antihistaminikum zur systemischen Anwendung einnahmen, ein Jahr später<br />

5,1 % nun ein verschreibungspflichtiges Antihistaminikum erhielten. Von 5.155 Versicherten<br />

unter analgetischer <strong>und</strong> antipyretischer Therapie war <strong>im</strong> gleichen Zeitraum nur<br />

bei 1,6 % ein Wechsel zu einem verschreibungspflichtigen Präparat erfolgt (Meyer, F.<br />

2004a).<br />

In einer Umfrage des Wissenschaftlichen Instituts der Ortskrankenkassen (WIdO) gaben<br />

22 % der Befragten an, nach Einführung des GMG ein Medikament nicht mehr bekommen<br />

zu haben, das ihr Arzt früher verordnet hatte. Die Auswertung der Arzne<strong>im</strong>ittelverordnungen<br />

in der GKV <strong>im</strong> ersten Quartal 2004 zeigte einen Rückgang der Zahl der Verordnungen<br />

nicht verschreibungspflichtiger Medikamente gegenüber dem Vorjahreszeitraum<br />

von 64 % (vgl. Zok, K. 2004). Diese Daten deuten darauf hin, dass die steuernde<br />

Wirkung des GMG in diesem Punkt greift – allerdings muss genau beobachtet werden,<br />

inwieweit mit dieser Regelung unerwünschte Ausweichtendenzen auf das Verordnen<br />

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