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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Pflege in der eigenen Wohnung wird dem Umzug in ein He<strong>im</strong> vorgezogen (R<strong>und</strong>e, P.<br />

et al. 2003).<br />

505. Teilstationäre Leistungen werden meist auf Empfehlung der beratenden<br />

Pflegefachkräfte oder des Medizinischen Dienstes in Anspruch genommen. Von vielen<br />

Angehörigen wird diese Form der Versorgung gegenüber der stationären Betreuung als<br />

individueller empf<strong>und</strong>en, da sie die Mitgestaltung des Alltags besser ermöglicht. Auch<br />

der Übergang zur stationären Pflege gestaltet sich über die teilstationäre Pflege für die<br />

Pflegebedürftigen wie auch für die Pflegenden angenehmer (vgl. Schneekloth, U. u.<br />

Müller, U. 1999). Die gegenwärtigen Pflegeangebote sind jedoch wenig geeignet, offenere<br />

Pflegearrangements113 zu fördern.<br />

Die meisten Pflegebedürftigen wünschen sich Pflege in der häuslichen Umgebung. Neben<br />

der weitgehenden Erhaltung der Selbstbest<strong>im</strong>mung ist die häusliche Pflege in der<br />

Regel für beide Seiten auch preisgünstiger als stationäre Pflege. Die Zahlungen der<br />

Pflegeversicherung für stationäre Pflege bei Pflegestufe I betragen mehr als das Doppelte<br />

<strong>im</strong> Vergleich zur ambulanten Pflege <strong>und</strong> mehr als das Fünffache <strong>im</strong> Vergleich<br />

zum Pflegegeld. Trotz der höheren Zahlungen bei stationärer Pflege reicht die Rente des<br />

Pflegebedürftigen in der Mehrzahl der Fälle nicht aus, um die gesamten Kosten zu decken.<br />

Deshalb sind <strong>im</strong>mer mehr Pflegebedürftige <strong>und</strong> ihre Angehörigen in der ambulanten<br />

Pflege bereit, auf illegal arbeitende Pflegekräfte zurückzugreifen.<br />

506. Durch die EU-Osterweiterung ist das Angebot an Pflegekräften stark gewachsen.<br />

Die Freizügigkeit für Arbeitnehmer aus den so genannten ‚Beitrittsstaaten’ wird in<br />

Deutschland zwar erst nach einer Übergangsfrist von max<strong>im</strong>al sieben Jahren114 gewährleistet, die Dienstleistungsfreiheit ist jedoch mit dem Beitritt in Kraft getreten.<br />

Dies bedeutet, dass Selbstständige ihre Dienstleistungen vorübergehend (max<strong>im</strong>al sechs<br />

Monate pro Jahr) anbieten können. Sie benötigen keine Arbeitserlaubnis. Die Pflege-<br />

113 Offene Pflegearrangements lassen den Wechsel zwischen einzelnen Leistungsarten problemlos zu,<br />

so dass sich Änderungen <strong>im</strong> ‚Pflegemix‘, dem Arrangement aus beruflichen <strong>und</strong> nichtberuflichen<br />

Helfern, je nach Versorgungsbedarf <strong>und</strong> Konstellation zeitnah in der Pflege niederschlagen.<br />

114 Die bisherigen EU-Mitgliedsländer haben in dieser Übergangszeit die Möglichkeit, die Zuwanderung<br />

von Arbeitskräften aus den neuen Mitgliedsstaaten durch die Vergabe von Arbeitserlaubnissen<br />

zu begrenzen. Deutschland macht von dieser Möglichkeit Gebrauch. Jeder Bürger der neuen<br />

EU-Staaten (außer Malta <strong>und</strong> Zypern), der einen Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber<br />

schließen möchte, benötigt gr<strong>und</strong>sätzlich noch mindestens zwei Jahre eine Arbeitserlaubnis, die<br />

vor Aufnahme der Beschäftigung vom Arbeitgeber einzuholen ist. Zwei Jahre nach Beitritt sowie<br />

nach drei weiteren Jahren muss die EU-Kommission darüber informiert werden, ob die Beschränkungen<br />

aufrecht erhalten werden. Danach ist die letztmalige Verlängerung um zwei weitere Jahre<br />

möglich.<br />

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