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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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der Entwicklung neuer Versorgungskonzepte mit. Dabei mag <strong>im</strong> Hinblick auf die Beweggründe<br />

offen bleiben, ob dieses adaptive Verhalten innovativen Intentionen entspricht<br />

oder einem Kontrollverhalten, das den Status quo in beherrschbarer Weise nur<br />

inkrementell verändert sehen möchte.<br />

89. Wenn die Beurteilung eines <strong>Koordination</strong>sinstruments einschließlich seiner tragenden<br />

Institutionen in einem Zeitraum von ca. zehn Jahren derart differiert, d. h. von<br />

,Vorfahrt für die Selbstverwaltung‘ in die Forderung nach ihrer (weitgehenden) Suspendierung<br />

umschlägt, hängt dies in der Regel auch von exogenen Faktoren ab, die aus<br />

der gesellschaftlichen <strong>und</strong> ökonomischen Umwelt auf das betreffende System einwirken.<br />

Die ärztliche Gesamtvergütung nahm zwar seit Mitte der achtziger Jahre <strong>im</strong> Vergleich<br />

mit den Aufwendungen für die anderen Behandlungsarten moderat zu, eröffnete<br />

aber gleichwohl bis etwa Mitte der neunziger Jahre noch einen Spielraum für inkrementelle<br />

Umverteilungen zwischen Arztgruppen. Die strukturell <strong>und</strong> konjunkturell bedingte<br />

Wachstumsschwäche der beitragspflichtigen Einnahmen führte in den letzten<br />

Jahren in Verbindung mit dem Postulat der Beitragssatzstabilität <strong>und</strong> der Intensivierung<br />

des Wettbewerbs der Krankenkassen zu Steigerungen der vertragsärztlichen Vergütung,<br />

die unterhalb des Wachstums der Löhne <strong>und</strong> damit der Kosten von Praxen lagen. Die<br />

dadurch ausgelösten verschärften Verteilungskämpfe belasteten sowohl die Honorarvereinbarungen<br />

zwischen den Krankenkassen <strong>und</strong> KVen als auch Konsensprozesse innerhalb<br />

der ärztlichen Korporationen.<br />

Neben dem schwachen Wachstum der budgetierten Gesamtvergütung traten noch folgende<br />

spezielle Faktoren hinzu, die allfällige Konsensprozesse innerhalb der KVen sowie<br />

die Vertragsverhandlungen zwischen diesen <strong>und</strong> den Krankenkassen belasteten:<br />

− Die Niederlassungswelle <strong>im</strong> Jahre 1993 führte infolge der gedeckelten Budgets zu<br />

einer Abschwächung der durchschnittlichen Vergütungen.<br />

− Die starre Budgetierung trug dem Morbiditätsrisiko <strong>und</strong> dem medizinisch-technischen<br />

Fortschritt nicht hinreichend Rechnung.<br />

− Die Aufteilung in ein haus- <strong>und</strong> ein fachärztliches Budget verschärfte in Verbindung<br />

mit der starken Zunahme psychotherapeutischer Leistungen die Verteilungskämpfe<br />

innerhalb der Fachärzte. Diese Segmentierung der vertragsärztlichen Gesamtvergütung<br />

zielt auf eine Förderung der hausärztlichen Tätigkeit ab, widerspricht<br />

jedoch dem (Subsidiaritäts-)Prinzip der ärztlichen Selbstverwaltung <strong>und</strong><br />

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