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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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dell der BGW knüpft bei der Prämiengewährung an den organisatorischen Strukturen<br />

des innerbetrieblichen Arbeitsschutzes an (Kohte, W. u. Faber, U. 2003).<br />

407. § 20 SGB Abs. 2 SGB V ermöglicht den Krankenkassen, den Arbeitsschutz ergänzende<br />

Maßnahmen der betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsförderung durchzuführen. Ein Anreiz<br />

für Krankenkassen, Maßnahmen der betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsförderung durchzuführen,<br />

besteht insofern, als ein reduzierter Krankenstand die Ausgaben für Behandlung<br />

<strong>und</strong> Krankengeld senkt. Um Arbeitgebern einen zusätzlichen Anreiz zur betrieblichen<br />

Ges<strong>und</strong>heitsförderung zu setzen, können Krankenkassen Bonusmodelle auf der Basis<br />

von § 65a Abs. 3 SGB V in ihre Satzung aufnehmen. Dabei erhalten sowohl der Arbeitgeber<br />

als auch die an der jeweiligen Maßnahme teilnehmenden Versicherten einen Bonus.<br />

99 Derartige Bonus-Modelle lassen sich damit begründen, dass arbeitsbedingte<br />

Krankheiten auch zu Lasten der GKV gehen. Ges<strong>und</strong>heitsbezogene Kosten werden dabei<br />

von den Betrieben externalisiert. Umgekehrt wird die GKV durch eine effektive betriebliche<br />

Pr<strong>im</strong>ärprävention entlastet. Als Voraussetzung von Boni nach § 65a Abs. 3<br />

SGB V sind aber Maßnahmen der <strong>Qualität</strong>ssicherung für die jeweiligen Interventionen<br />

zu fordern (vgl. Abschnitt 4.7.3).<br />

408. Betriebliches Ges<strong>und</strong>heitsmanagement dient vor allem dazu, den Ges<strong>und</strong>heitszustand<br />

einer Belegschaft zu verbessern, den Krankenstand zu reduzieren <strong>und</strong> damit die<br />

Produktivität in Betrieben <strong>und</strong> Verwaltungen zu erhöhen. Die demographische Entwicklung<br />

wird zu einer Verschiebung der Altersverteilung <strong>und</strong> zu einem höheren Durchschnittsalter<br />

von Belegschaften führen. Etwa ab 2010 ist mit einer Abnahme des Arbeitskräfteangebots<br />

zu rechnen, die regionale, berufs- <strong>und</strong> qualifikationsbezogene Diskrepanzen<br />

auf dem Arbeitsmarkt noch verschärfen wird. Zugleich wird das Thema ‚Ges<strong>und</strong>heit‘<br />

in der Bevölkerung <strong>und</strong> damit auch in den Belegschaften von privaten <strong>und</strong> öffentlichen<br />

Unternehmen <strong>und</strong> Betrieben höher gewichtet. Diese Einflussfaktoren werden<br />

dazu führen, dass Ansätze <strong>und</strong> Angebote <strong>im</strong> betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsmanagement an<br />

Bedeutung gewinnen (Badura, B. et al. 2003; vgl. AOK-B<strong>und</strong>esverband 2004). Damit<br />

entsteht - unabhängig von <strong>im</strong> Sozialversicherungsrecht vorgesehenen Anreizsystemen -<br />

99 Die AOK Niedersachsen führte ein Bonus-Projekt auf der Gr<strong>und</strong>lage von Erprobungsregelungen<br />

in § 63 ff. SGB V durch (Kohte, W. u. Faber, U. 2003; vgl. WHO 1999a). Dieses evaluierte <strong>und</strong><br />

erfolgreiche Programm wird ab 2004 unter den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen des GMG<br />

weitergeführt (AOK-Institut et al. 2004).<br />

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