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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Die Entscheidung zwischen diesen Modellen hatte ordnungspolitische <strong>und</strong> rechtssystematische<br />

Bedeutung sowie finanzpolitische Konsequenzen (Robert, R. 1992).<br />

477. Die verschiedenen Gr<strong>und</strong>positionen der Diskussion zur Pflegeversicherung<br />

spiegelten die Probleme der Ausgangslage wider:<br />

− Kritiker, die eine Diskr<strong>im</strong>inierung der Mehrzahl der Pflegebedürftigen durch die<br />

unvermeidliche Sozialhilfeabhängigkeit bemängelten,<br />

− Sozialhilfeträger, die eine dringende Kostenentlastung forderten,<br />

− sozialpolitische Akteure, die die Förderung der häuslichen Pflege als zentral erkannt<br />

hatten, nachdem auch empirisch belegt worden war, dass die überwältigende<br />

Mehrheit der Pflegebedürftigen zu Hause <strong>und</strong> durch Angehörige versorgt <strong>und</strong> gepflegt<br />

wurde (vgl. Brög, W. 1980) <strong>und</strong><br />

− Akteure, die sich für mehr Anerkennung <strong>und</strong> die zunehmende Professionalisierung<br />

der Pflegekräfte einsetzten <strong>und</strong> die den als ,Pflegenotstand‘ bezeichneten professionellen<br />

Engpass beseitigen wollten (vgl. Gutachten 2000/2001, Band II, Kapitel 1.2;<br />

Zeman, P. 2000).<br />

Die Entscheidung für eine Sozialversicherungslösung wurde gestützt durch die empirisch<br />

nachgewiesene Zufriedenheit einer großen Bevölkerungsmehrheit mit dem bestehenden<br />

sozialen Sicherungssystem. Für die politischen Akteure war das Anknüpfen an<br />

Bekanntes, die Reduktion von Unsicherheit <strong>und</strong> die Möglichkeit einer nicht nur pr<strong>im</strong>är<br />

zukunftsorientierten, sondern bereits aktuell wirksamen Problementlastung von Vorteil<br />

(vgl. Zeman, P. 2000).<br />

478. Heftigster Gegner einer sozialversicherungsrechtlichen, umlagefinanzierten Lösung<br />

war die deutsche Wirtschaft, die eine Verschlechterung in der internationalen<br />

Wettbewerbsfähigkeit durch den Anstieg der Lohnnebenkosten befürchtete. Die Unternehmerseite<br />

vertrat die Meinung, das Pflegerisiko könne jeden treffen, sei damit ein allgemeines<br />

Lebensrisiko <strong>und</strong> habe nichts mit dem Arbeitsvertrag zu tun. Insbesondere<br />

betroffen seien ältere Menschen, die nicht mehr <strong>im</strong> Beschäftigungsverhältnis stehen. Ein<br />

finanzieller Beitrag der Arbeitgeber zur Pflegeversicherung wurde als eine verfassungswidrige<br />

Sonderausgabe betrachtet <strong>und</strong> die Inanspruchnahme der Arbeitgeber zur<br />

Pflegefinanzierung als ein Verstoß gegen das Prinzip der staatsbürgerlichen Lastengleichheit.<br />

Zwischen damaliger Regierungskoalition <strong>und</strong> SPD bestand vergleichsweise<br />

schnell Einigkeit darüber, den Arbeitgeberanteil zu kompensieren. Dagegen gestalteten<br />

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