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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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sich die Verhandlungen über den Umfang der Kompensation schwierig, insbesondere<br />

über die Frage, ob der Arbeitgeberanteil durch einen oder zwei zusätzliche Arbeitstage<br />

ausgeglichen werden sollte (vgl. Bornkamp-Baake, G. 1998).<br />

479. Umstritten blieb ebenfalls, dass die Pflegeversicherung mit wesentlichen Funktionsprämissen<br />

bisheriger Sozialversicherungen bricht, indem sie z. B. gegen das Bedarfsprinzip<br />

handelt <strong>und</strong> stattdessen das Budgetprinzip auf den gesamten Leistungsbereich<br />

anwendet (vgl. Blinkert, B. u. Klie, T. 1999; Rückert, W. 1999). Die Pflegeversicherung<br />

wurde nicht als Vollversicherung entworfen. So kam es zu gesetzlichen Zielbest<strong>im</strong>mungen<br />

<strong>und</strong> Regelungen, die gegenüber dem Ges<strong>und</strong>heitsbereich ein sehr viel geringeres<br />

Schutz- <strong>und</strong> Versorgungsniveau festlegten. Die Tatsache, dass insbesondere<br />

pflegebedürftige He<strong>im</strong>bewohner nicht die erhoffte vollständige Entlastung erfahren,<br />

wurde toleriert. Indes schien eine Umkehrung des Verhältnisses von Sozialhilfeempfängern<br />

<strong>und</strong> Selbstzahlern in den He<strong>im</strong>en erreichbar (vgl. Robert, R. 1992).<br />

Während eine reine Sachleistungskonzeption in der Diskussion von keiner Seite vertreten<br />

wurde, gab es Forderungen nach einer ausschließlichen Anwendung des Geldleistungsprinzips<br />

(z. B. von der autonomen Behindertenbewegung <strong>und</strong> von Verfechtern<br />

eines freien Marktes in der Pflege). Der Wunsch, als ‚K<strong>und</strong>e‘ Einfluss auf Art <strong>und</strong> <strong>Qualität</strong><br />

des Angebots zu nehmen <strong>und</strong> seine Pflege in eigener Verantwortung zu gestalten,<br />

war Hintergr<strong>und</strong> für diese Forderung (vgl. Blinkert, B. u. Klie, T. 1999). Zudem sollten<br />

die Leistungen der Familie durch Geldleistungen unterstützt <strong>und</strong> damit anerkannt werden.<br />

Be<strong>im</strong> Vorrang von Geldleistungen hat der Kostenträger wenig Einfluss auf die<br />

<strong>Qualität</strong> der erbrachten Leistung. Be<strong>im</strong> Vorrang der Sachleistungen fehlen hingegen<br />

Anreize zur Übernahme der Pflege <strong>im</strong> häuslichen Bereich <strong>und</strong> werden ggf. lebensweltliche<br />

Pflegearrangements gefährdet (Blinkert, B. u. Klie, T. 1999). Um das angestrebte<br />

Ziel der gesellschaftlichen Teilhabe Betroffener zu realisieren, wurden schließlich Geld<strong>und</strong><br />

Sachleistungen nebeneinander etabliert.<br />

Die hier in Ansätzen beschriebene zwei Jahrzehnte dauernde Gr<strong>und</strong>satzdiskussion <strong>und</strong><br />

inhaltliche Auseinandersetzung um die Absicherung des Pflegerisikos fasst Tabelle 1<br />

zusammen.<br />

480. Am 1. Juli 1993 brachte die Regierungskoalition aus CDU/CSU <strong>und</strong> FDP einen<br />

Pflegefinanzierungsgesetzentwurf <strong>im</strong> Deutschen B<strong>und</strong>estag ein. Er fand in der Sitzung<br />

des B<strong>und</strong>esrates keine Zust<strong>im</strong>mung. Auch der Vorschlag des angerufenen Vermittlungsausschusses<br />

scheiterte <strong>im</strong> B<strong>und</strong>esrat, nachdem er zuvor mehrheitlich <strong>im</strong> B<strong>und</strong>estag<br />

angenommen worden war. Nach monatelangen Verhandlungen konnte schließlich ein<br />

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