11.12.2012 Aufrufe

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

(DIMDI 2004). Hilfsmittel <strong>im</strong> Sinne der GKV können dabei in mehrere Kategorien der<br />

GMDN, z. B. ophthalmologische <strong>und</strong> optische Produkte, Produkte für den Einmalgebrauch<br />

<strong>und</strong> technische Hilfsmittel für behinderte Personen fallen (vgl. GMDN 2002).<br />

Für Zwecke der GKV werden Hilfsmittel durch ein Hilfsmittelverzeichnis von anderen<br />

Medizinprodukten abgegrenzt.<br />

686. Heilmittel <strong>im</strong> Sinne des SGB V sind personalintensive therapeutische, i. d. R.<br />

nicht von Ärzten erbrachte Dienstleistungen. 135 Einige Heilmittel wie Massagen <strong>und</strong><br />

medizinische Bäder gehören zu den ältesten Behandlungsmaßnahmen der Medizin. In<br />

der Ges<strong>und</strong>heitspolitik wurde dieser Leistungsbereich jedoch lange vernachlässigt<br />

(Saekel, R. 1997). Die mit dem auf dem ‚Lahnstein-Kompromiss‘ aufbauenden Ges<strong>und</strong>heits-Strukturgesetz<br />

(GSG) <strong>im</strong> Jahr 1993 eingeführte sektorale Budgetierung<br />

ersteckte sich aber auch auf den Heilmittelbereich. Durch das Arzne<strong>im</strong>ittelbudget-Ablösungsgesetz<br />

(ABAG) wurden die Heilmittelbudgets Ende 2001 wieder abgeschafft <strong>und</strong><br />

durch Heilmittelvereinbarungen (§ 84 Abs. 8 SGB V) ersetzt. Steigende Ausgaben in<br />

den Jahren 2002 <strong>und</strong> 2003 gaben zu einer Neufassung der Heilmittel-Richtlinien durch<br />

den Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss Anlass. Die neuen Richtlinien traten am 1. Juli<br />

2004 in Kraft.<br />

687. Eine Darstellung der Anteile einzelner Behandlungsarten an den Ausgaben der gesetzlichen<br />

Krankenversicherung (GKV) über den Zeitraum 1970 bis 2003 zeigt, dass<br />

vor allem zwei Ausgabenbereiche über einen Zeitraum von drei Jahrzehnten hin überdurchschnittliche<br />

Steigerungsraten aufweisen (Abbildung 26). Dabei handelt es sich<br />

zum einen um die stationäre Versorgung, zum anderen um die Heil- <strong>und</strong> Hilfsmittelversorgung,<br />

die bisher kaum <strong>im</strong> Zentrum ges<strong>und</strong>heitspolitischer Initiativen stand.<br />

135 Der Begriff des ‚Heilmittels‘ wird nicht einheitlich verwendet. So fokussieren das ‚Gesetz über die<br />

Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens‘ (nichtamtliche Überschrift: ‚Heilmittelwerbegesetz‘)<br />

in Deutschland <strong>und</strong> das ‚Heilmittelgesetz‘ (HMG; Langtitel: ‚B<strong>und</strong>esgesetz über Arzne<strong>im</strong>ittel <strong>und</strong><br />

Medizinprodukte‘) in der Schweiz auf Arzne<strong>im</strong>ittel <strong>und</strong> Medizinprodukte <strong>und</strong> nicht auf ‚Heilmittel‘<br />

<strong>im</strong> Sinne des SGB V.<br />

507

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!