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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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als die <strong>im</strong> Gesetz aufgeführten <strong>und</strong> z. T. innovativen Versorgungsformen in ihrer praktischen<br />

Umsetzung präventive Elemente stärker als die bisher praktizierte bzw. dem Versicherten<br />

alternativ angebotene Versorgung gewichten.<br />

402. Bisher wurden eine Reihe von Bonus-Modellen auf der Basis von § 65a SGB V<br />

konzipiert <strong>und</strong> umgesetzt (vgl. Forum für Ges<strong>und</strong>heitspolitik 2004). Diese Aktivitäten<br />

sind zu begrüßen, doch setzt eine f<strong>und</strong>ierte Bewertung der laufenden Programme erst<br />

noch zu erstellende Evaluationen voraus. Nach der Rechtslage sollen Aufwendungen für<br />

Boni mittelfristig aus Einsparungen <strong>und</strong> Effizienzsteigerungen finanziert werden; Krankenkassen<br />

müssen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde regelmäßig, mindestens<br />

aber alle drei Jahre, darüber Rechenschaft ablegen. 97 Zukünftige Überlegungen zum<br />

Einsatz von Boni für ges<strong>und</strong>heitsbewusstes Verhalten in der GKV sollten an die in einigen<br />

Jahren verfügbaren Erfahrungswerte anknüpfen.<br />

4.8.2.5 Anreizstrukturen <strong>und</strong> Setting-Ansatz<br />

Setting ‚Schule’<br />

403. Aktivitäten der Krankenkassen auf dem Gebiet der Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>im</strong> Setting<br />

‚Schule’ wurden zur Umsetzung von § 20 SGB V empfohlen (Gutachten 2003, Abschnitt<br />

5.1.1). Ein gemeinsames Vorgehen von Krankenkassen auch unterschiedlicher<br />

Kassenarten wird die Durchführung <strong>und</strong> Evaluation von Setting-Projekten erleichtern.<br />

Da Krankenkassen bisher relativ wenige Wettbewerbsparameter zur Verfügung stehen<br />

<strong>und</strong> Maßnahmen der Ges<strong>und</strong>heitsförderung <strong>und</strong> Prävention nach § 20 SGB V ein<br />

möglicher Wettbewerbsparameter sind, besteht u. U. ein Anreiz, Maßnahmen der Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

unter dem Gesichtspunkt der Öffentlichkeitswirkung zu bewerten,<br />

allein in der Regie einzelner Krankenkassen durchzuführen <strong>und</strong> pr<strong>im</strong>är auf die Zielgruppe<br />

‚guter Risiken‘ <strong>im</strong> Sinne eines für die Krankenkasse günstigen Verhältnisses von<br />

Einnahmen <strong>und</strong> Ausgaben zu konzentrieren. 98 Dies kann dazu führen, dass Schulen ausgewählt<br />

werden, die zwar zu einer positiven Wahrnehmung der jeweiligen Krankenkasse<br />

bei deren Zielgruppen (<strong>im</strong> Sinne von ‚guten Risiken’), aber nicht zum Erreichen<br />

97 Dies gilt allerdings nicht für in der Satzung von Krankenkassen vorgesehene Boni für Maßnahmen<br />

zur betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsförderung.<br />

98 Dieses Problem kann auch in anderen Settings auftreten. Schulen bzw. generell Bildungseinrichtungen<br />

wird aber eine besondere Bedeutung für die Verminderung sozial bedingter Unterschiede<br />

von Ges<strong>und</strong>heitschancen beigemessen.<br />

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