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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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510. Bei erheblicher Pflegebedürftigkeit werden nicht nur Leistungen durch die Pflegekasse<br />

zuerkannt, sondern vom MDK auch ein ,Pflegeplan’ erstellt. Die Aufstellung<br />

eines guten Pflegeplans, der sich gezielt an den Stärken <strong>und</strong> Potenzialen der einzelnen<br />

Betroffenen ausrichtet, bedarf neben Zeit – die gegenwärtig selten zur Verfügung<br />

steht – pflegerischer Erfahrung. Der MDK hat also nicht nur die ges<strong>und</strong>heitliche Situation<br />

festzustellen, wie es seinen traditionellen Aufgaben entspricht, sondern übern<strong>im</strong>mt<br />

auch Aufgaben der Krankenpflege. Zur Unterstützung bei diesen Aufgaben nehmen neben<br />

Ärzten auch Pflegefachkräfte Begutachtungen vor. Im Vorfeld wird je nach zu erwartendem<br />

Schwerpunkt der Begutachtung entschieden, ob ein Arzt, eine Pflegefachkraft<br />

oder beide den Hausbesuch durchführen. Hierfür sind die Unterlagen des behandelnden<br />

Arztes, insbesondere des Hausarztes, von wesentlicher Bedeutung <strong>und</strong> die Informationen<br />

der Pflegenden <strong>und</strong> Angehörigen sehr hilfreich. Die anhand des Gutachtenformulars<br />

vorzunehmende Bewertung folgt schwerpunktmäßig dem Gr<strong>und</strong>konzept der<br />

,Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung <strong>und</strong> Ges<strong>und</strong>heit‘<br />

(ICF). Die an der Begutachtung beteiligten Ärzte <strong>und</strong> Pflegekräfte werten die oft gemeinsam<br />

erhobenen Bef<strong>und</strong>e <strong>und</strong> sonstigen Informationen aus. Die Pflegekasse entscheidet<br />

ihrerseits auf der Gr<strong>und</strong>lage des Ergebnisses der Begutachtung über das Vorliegen<br />

von Pflegebedürftigkeit <strong>und</strong> über die Pflegestufe.<br />

511. Bei den Versicherten, die sich nicht als Bittsteller <strong>und</strong> Leistungsempfänger verstehen,<br />

überwiegt mehrheitlich eine positive Einstellung zum Verfahren. 71,6 % sind mit<br />

dem Verfahren der Begutachtung einverstanden. Allerdings bescheinigen 8,3 % der Befragten<br />

dem Medizinischen Dienst fehlende Kompetenz <strong>und</strong> 8,4 % geben Konflikte an.<br />

Über 30 % der Begutachteten bemängeln, dass kaum Kommunikation stattgef<strong>und</strong>en hat.<br />

Für jeden Sechsten ist die Begutachtung unverständlich geblieben (vgl. R<strong>und</strong>e, P.<br />

et al. 2003).<br />

Den obligatorischen Beratungsbesuch empfinden 58 % der Befragten als hilfreich. 70 %<br />

geben an, hilfreiche Tipps erhalten zu haben, 35 % berichten, dass der Beratungsbesuch<br />

das Gefühl der Kontrolle vermittelt (vgl. R<strong>und</strong>e, P. et al. 2003).<br />

512. Die Begutachtung ist eine soziale Interaktion, in der Werthaltungen, Rollenerwartungen,<br />

Deutungsmuster <strong>und</strong> die Interaktionskompetenzen des Begutachters Einfluss<br />

nehmen <strong>und</strong> in einem Aushandlungsprozess ein Ergebnis erzielt wird119 (S<strong>im</strong>on, M.<br />

119 Durch die Einführung der Beurteilungsrichtlinien 1997 haben sich die Beurteilungsergebnisse in<br />

den einzelnen B<strong>und</strong>esländern einander angenähert, dennoch schwanken sie vor allem <strong>im</strong> ambulanten<br />

Bereich. So lag z. B. die Ablehnungsquote bei ambulanter Erstbegutachtung <strong>im</strong> Jahr 2000<br />

in Berlin/Brandenburg bei 43,9 %, in Thüringen dagegen bei 28,6 %. Bei der stationären Erstbe-<br />

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