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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Arbeitsschutz <strong>und</strong> betriebliche Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

297. Ein klassisches Gebiet betriebsbezogener Ges<strong>und</strong>heitspolitik ist der Arbeitsschutz,<br />

für den innerhalb der Sozialversicherung in erster Linie die gesetzliche Unfallversicherung<br />

(GUV) bzw. deren Träger, die gewerblichen <strong>und</strong> landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften<br />

sowie die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand, zuständig<br />

sind. Die Aufgabe der Pr<strong>im</strong>ärprävention ist in keinem anderen Zweig der Sozialversicherung<br />

vergleichbar lange <strong>und</strong> eindeutig gesetzlich verankert <strong>und</strong> mit quasi hoheitlichen<br />

Aufsichts- <strong>und</strong> Durchsetzungskompetenzen verb<strong>und</strong>en.<br />

Der Arbeitsschutz wurde durch rechtliche sowie durch naturwissenschaftlich-technische<br />

Perspektiven geprägt. Er führte zu einer Fülle von Sicherheitsvorschriften (Deutscher<br />

B<strong>und</strong>estag 2003). In einer Erweiterung des Präventionsauftrags wurde der GUV 1996<br />

neben der Verhütung von Arbeitsunfällen <strong>und</strong> Berufskrankheiten auch die Prävention<br />

arbeitsbedingter Ges<strong>und</strong>heitsgefahren übertragen. In der wissenschaftlichen Literatur<br />

sowohl zum betrieblichen Management als auch zur Ges<strong>und</strong>heitsförderung behandelte<br />

Fragen der Unternehmens- <strong>und</strong> Personalpolitik, der Organisations-, Informations- <strong>und</strong><br />

Kommunikationsstruktur wurden in der GUV bis dahin selten in einen Zusammenhang<br />

mit dem Handlungsfeld ‚Pr<strong>im</strong>ärprävention‘ gestellt.<br />

298. Einen völlig anderen Ausgangspunkt als der Arbeitschutz nahm die Entwicklung<br />

der betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsförderung. Die Anliegen, Begriffe <strong>und</strong> Strategien der Ges<strong>und</strong>heitsförderung<br />

wurden wesentlich durch Initiativen <strong>und</strong> Publikationen der WHO,<br />

vor allem die Ottawa-Charta (1986), geprägt. Ebenfalls von der WHO mitentwickelt<br />

wurde der Setting-Ansatz. Das Setting ‚Betrieb‘ wurde wie auch das Setting ‚Krankenhaus‘<br />

(Gutachten 2000/2001, Band I, Ziffer 220ff.), ‚Schule‘ (Gutachten 2003, Band II,<br />

Ziffer 507ff.) <strong>und</strong> ‚Stadt‘ bzw. ‚Gemeinde‘ in vielen Ländern zum Ziel bzw. Gegenstand<br />

von Aktivitäten der Ges<strong>und</strong>heitsförderung. Das Setting dient dabei zum einen als<br />

Zugangsweg für Interventionen, ist zum anderen aber selbst Gegenstand von Entwicklungsmaßnahmen.<br />

Die betriebliche Ges<strong>und</strong>heitsförderung ist inzwischen auch ein etabliertes<br />

Handlungsfeld der Krankenkassen (§ 20 Abs. 2 SGB V). Dennoch sind die Ansätze<br />

der betrieblichen Ges<strong>und</strong>heitsförderung noch zu wenig verbreitet.<br />

299. Das Verhältnis von Arbeitsschutz <strong>und</strong> betrieblicher Ges<strong>und</strong>heitsförderung wird<br />

durch die unterschiedlichen historischen <strong>und</strong> ideellen Wurzeln gepägt. Während der Arbeitsschutz<br />

mit Hilfe von Gesetzen <strong>und</strong> Verwaltungsvorschriften letztlich zentralistisch<br />

organisiert wurde, ist die Ges<strong>und</strong>heitsförderung in Unternehmen <strong>und</strong> Verwaltungen<br />

freiwillig bzw. auf dezentrale Regelungen angewiesen. Dazu gehören Vereinbarungen<br />

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