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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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xen erhöhen die Verhandlungsmacht gegenüber den Krankenkassen <strong>und</strong> zwar insbesondere<br />

dann, wenn auf dem Krankenhausmarkt eine geringe Wettbewerbsintensität<br />

herrscht (vgl. Gal-Or, E. 1999; Cuellar, A.E. u. Gertler, P. 2001). Schließlich drohen<br />

vertikale Zusammenschlüsse die horizontale Konzentration zu fördern, die ihrerseits den<br />

Ausgangspunkt vertikaler Zusammenschlüsse bilden kann. So weist der Produktmarkt<br />

des Arzne<strong>im</strong>ittelgroßhandels eine hohe (horizontale) Konzentration auf, denn zwei<br />

(vier) Firmen vereinigen ca. 50 % (75 %) des gesamten Umsatzes auf sich. Die völlige<br />

Freigabe von Fremdbesitz bei gleichzeitiger Lockerung des Mehrbesitzverbots bei öffentlichen<br />

Apotheken würde den beiden Marktführern die Möglichkeit eröffnen, einen<br />

erheblichen Teil der Apotheken aufzukaufen. 19 Von diesen vertikalen Zusammenschlüssen<br />

gingen dann insofern Rückwirkungen auf den Produktmarkt des Arzne<strong>im</strong>ittelgroßhandels<br />

aus, als sich dort die schon vorhandene Konzentration noch erheblich verschärfen<br />

würde.<br />

76. Als Zwischenfazit bleibt festzuhalten, dass das deutsche Ges<strong>und</strong>heitswesen noch<br />

einen erheblichen Spielraum für dezentrale Wettbewerbsprozesse bietet, die Effizienz<br />

<strong>und</strong> Effektivität der Versorgung zu verbessern versprechen. Dabei gilt es allerdings sowohl<br />

für die Krankenkassen als auch für die Leistungserbringer, die Normen des nationalen<br />

sowie europäischen Wettbewerbs- <strong>und</strong> Vergaberechts zu beachten. Die Ausweitung<br />

selektiven Kontrahierens zwischen Krankenkassen <strong>und</strong> Leistungserbringern dürfte<br />

die bereits <strong>im</strong> Krankenkassenbereich <strong>und</strong> bei einzelnen Leistungserbringern, wie z. B.<br />

den Krankenhäusern <strong>und</strong> den Arzne<strong>im</strong>ittelherstellern, vorhandenen Konzentrationsprozesse<br />

noch verstärken bzw. beschleunigen. Bei einer weitergehenden Lockerung des<br />

Mehr- oder gar einer Aufhebung des Fremdbesitzverbotes steht dies auch auf dem<br />

Apothekenmarkt zu erwarten. Bei der gesamtwirtschaftlichen Bewertung horizontaler<br />

<strong>und</strong> vertikaler Zusammenschlüsse kommt es jeweils auf den speziellen Produkt- <strong>und</strong><br />

den zugehörigen geographischen Markt sowie die Ausgangslage an.<br />

Bei <strong>im</strong>mer noch etwa 250 Krankenkassen <strong>und</strong> ca. 21.000 Apotheken sowie Regionen<br />

mit einer Überversorgung <strong>im</strong> stationären Bereich führen Konzentrationsprozesse tendenziell<br />

zu einer Steigerung der Effizienz <strong>und</strong> auch teilweise der <strong>Qualität</strong>. In vielen<br />

Fällen aber bedarf die Beurteilung eines horizontalen oder vertikalen Zusammenschlus-<br />

19 Dieser Konzentrationsprozess könnte interne <strong>Qualität</strong>ssicherungsmaßnahmen fördern. Dabei gilt<br />

es unter Wettbewerbsaspekten noch zu berücksichtigen, dass die Firma mit dem größten Großhandelsumsatz<br />

dem gleichen Eigentümer wie der umsatzstärkste Hersteller von Generika gehört. Unter<br />

diesem Aspekt erscheint der ordnungspolitisch pr<strong>im</strong>a vista halbherzige Einstieg in die Deregulierung<br />

des Apothekenmarktes, d.h. die begrenzte Lockerung des Mehrbesitzverbots bei weiterhin<br />

bestehendem Fremdbesitzverbot, zumindest eine vertretbare (Inter<strong>im</strong>s-)Lösung.<br />

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