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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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fänger von Sachleistungen. Bezahlung von Ehegatten <strong>und</strong> Kindern heißt allerdings<br />

häufig, dass das Pflegegeld in einen gemeinsamen Haushalt eingebracht wird. Ungefähr<br />

5 % der Helfer erhalten andere Gegenleistungen, genannt werden die Aussicht auf<br />

Erbschaft (29 %), mietfreies Wohnen (19 %), gelegentliche Geschenke (14 %) oder<br />

freie Kost (10 %) (Blinkert, B. u. Klie, T. 1999). R<strong>und</strong> ein Drittel der Angehörigen wird<br />

nicht bezahlt oder n<strong>im</strong>mt keine Bezahlung an. Dieses Verhalten lässt sich über<br />

traditionale Wertemuster erklären. Bei den vorliegenden Ergebnissen bleibt unklar, ob<br />

<strong>und</strong> in welchem Umfang vor Einführung der Pflegeversicherung diese Helfer eine<br />

Bezahlung erhalten haben, auch wenn die Vermutung nahe liegt, dass erst die<br />

Pflegeversicherung die Möglichkeit eröffnet hat, die informellen Helfer zu bezahlen<br />

(Blinkert, B. u. Klie, T. 1998).<br />

528. Die hier beschriebene Bezahlung oder Vergütung hat keinen Einfluss auf den Erwerbsstatus<br />

der Hauptpflegepersonen, an dem sich seit Einführung der Pflegeversicherung<br />

kaum etwas verändert hat. Dies erscheint hinsichtlich der Höhe des Pflegegeldes<br />

nachvollziehbar. Darüber hinaus bieten auch die Anwartschaften auf die Renten- <strong>und</strong><br />

Unfallversicherung ungenügenden Anreiz. Da die Gleichstellung von Pflegearbeit <strong>und</strong><br />

Erwerbsarbeit nicht zu erreichen ist, hängt die Entscheidung für oder gegen eine eigene<br />

Erwerbstätigkeit nur mittelbar von den Leistungen der Pflegeversicherung ab. Die Pflegetätigkeit<br />

wird meistens übernommen, wenn die Pflegenden nicht erwerbstätig sind<br />

<strong>und</strong> über ausreichend Platz verfügen. Das Pflegegeld wird als zusätzliches Einkommen<br />

betrachtet (vgl. Schneekloth, U. u. Müller, U. 1999; R<strong>und</strong>e, P. et al. 2003).<br />

Ein verstärkter Einsatz ambulanter Pflegekräfte könnte die Vereinbarkeit von Pflege<br />

<strong>und</strong> Beruf bei den Hauptpflegepersonen verbessern. Hier besteht deutlicher Handlungsbedarf,<br />

denn der weitaus größte Teil der Befragten erkennt in dieser Hinsicht keine Verbesserung<br />

durch die Pflegeversicherung (Schneekloth, U. u. Müller, U. 1999).<br />

5.3.4 Veränderung <strong>und</strong> Strukturentwicklung in der professionellen Pflege<br />

529. Nach mehrjähriger Praxiserfahrung mit dem Pflege-VG <strong>im</strong> ambulanten <strong>und</strong> stationären<br />

Bereich lässt sich resümieren, dass die neuen Rahmenbedingungen für Pflege insbesondere<br />

den Anbietermarkt verändert haben (Zeman, P. 2000). Der mit Einführung<br />

der Pflegeversicherung ausgelöste Gründungsboom von Tagespflegeeinrichtungen <strong>und</strong><br />

ambulanten Pflegediensten kann als positiver Effekt des SGB XI bezeichnet werden, da<br />

es zum Ausbau des pflegerischen Versorgungsnetzes gekommen ist. Während es 1991<br />

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