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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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noch verstärkt. Der starre BAT-Tarif schränkt Möglichkeiten zur leistungsgerechten<br />

Entlohnung ein.<br />

− Die Arzne<strong>im</strong>itteldistribution erfolgt mit dem Fremdbesitzverbot <strong>und</strong> dem sehr<br />

eingeschränkten Mehrbesitz <strong>im</strong>mer noch in zunftähnlichen Vertriebsstrukturen (vgl.<br />

Gutachten 2000/2001, Addendum; Kapitel 8).<br />

− Die Fähigkeit der korporativen Organisationen, über Vereinbarungen <strong>im</strong> Rahmen<br />

der Gemeinsamen Selbstverwaltung tragfähige Kompromisse zu erzielen, nahm in<br />

den letzten Jahren spürbar ab. Sie wälzten in der ambulanten ärztlichen <strong>und</strong> zahnärztlichen<br />

Versorgung die allokationsrelevanten Entscheidungen zunehmend auf<br />

die Schiedsämter ab (vgl. auch Schönbach, K.-H. 2003). Für den stationären Sektor<br />

konnten sich die Selbstverwaltungspartner zuletzt ebenfalls nicht auf einen Fallpauschalen-Katalog,<br />

einen Zusatzentgelte-Katalog <strong>und</strong> die Abrechnungsregelungen<br />

einigen, so dass das B<strong>und</strong>esministerium für Ges<strong>und</strong>heit <strong>und</strong> Soziale Sicherung eine<br />

Ersatzvornahme durchführte (vgl. Tuschen, K.H. 2003). Schließlich verschärften<br />

sich auch die Spannungen innerhalb der Korporationen. So trat die Bayerische Landeszahnärztekammer<br />

– wenn auch nicht zum ersten Mal – aus der B<strong>und</strong>eszahnärztekammer<br />

aus, weil diese mit ihrer Einführung eines Punktsystems bei Fortbildungsangeboten<br />

den Intentionen des Ges<strong>und</strong>heitsmodernisierungsgesetzes folgte.<br />

− Die medizinisch wie ökonomisch fragmentierten medizinischen Behandlungsarten<br />

setzen keine bzw. zu geringe Anreize für eine effektive <strong>und</strong> effiziente sektorenübergreifende<br />

Versorgung, die ambulante <strong>und</strong> stationäre Behandlung sowie Rehabilitation<br />

<strong>und</strong> Pflege umfasst. Die bisherigen Versuche, die sektorenübergreifende<br />

<strong>Koordination</strong> <strong>und</strong> Kooperation mit Hilfe von Strukturverträgen (§ 73a SGB V),<br />

Modellvorhaben (§§ 63ff. SGB V) <strong>und</strong> integrierten Versorgungsformen (§ 140a-h<br />

SGB V) nachhaltig zu verbessern, scheiterten trotz einer anfänglichen Fülle von<br />

zunächst viel versprechenden Projekten <strong>und</strong> Vorhaben an mangelnden finanziellen<br />

Anreizen <strong>und</strong> Planungsfehlern der Betreiber solcher Versorgungsnetze (siehe die<br />

Beiträge in Wille, E. u. Albring M. 2000 sowie in Preuß, K.-J. et al. 2002).<br />

57. Vor dem Hintergr<strong>und</strong> dieser Schwachstellen der deutschen Ges<strong>und</strong>heitsversorgung<br />

überrascht es nicht, dass auch ein internationaler Vergleich der unterschiedlichen nationalen<br />

Ges<strong>und</strong>heitssysteme – unbeschadet aller Probleme der Indikatorenauswahl <strong>und</strong><br />

ihrer Gewichtung (vgl. Almeida, C. et. al. 2001; Evans, D.B. 2002) – auf eine eher mittelmäßige<br />

Leistungsfähigkeit des deutschen Ges<strong>und</strong>heitswesens hindeutet (vgl. WHO<br />

2000; Evans D.B. et al. 2001 sowie Mossialos, E. 1997): Das deutsche Ges<strong>und</strong>heitswe-<br />

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