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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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teilung der allokativen Leistungsfähigkeit korporativer <strong>Koordination</strong> noch deutlich positiver<br />

aus.<br />

Der Bef<strong>und</strong>, dass innerhalb von ca. zehn Jahren das Pendel von ,Vorfahrt für die Selbstverwaltung‘<br />

in die Forderung nach ihrer – teilweisen oder weitergehenden – Suspendierung<br />

umschlug, hing auch von exogenen Faktoren ab, die verstärkt oder neuartig auf das<br />

System einwirkten. Hierzu gehören u. a. das schwache Wachstum einer budgetierten<br />

Gesamtvergütung, die Niederlassungswelle von 1993, die Aufteilung in ein haus- <strong>und</strong><br />

fachärztliches Budget, die Integration der stark wachsenden Leistungen von psychologischen<br />

Psychotherapeuten sowie die Aufgabe der Steuerung von Arznei- <strong>und</strong> Heilmitteln.<br />

Die Effekte, die aus diesen Faktoren resultieren, belasteten sowohl die Konsensprozesse<br />

innerhalb der KVen als auch die Verhandlungen zwischen diesen <strong>und</strong> den<br />

Krankenkassen.<br />

109. Die größten allokativen Defizite der korporativen <strong>Koordination</strong> bestehen derzeit in<br />

der schwachen Innovationsfähigkeit <strong>und</strong> der noch <strong>im</strong>mer unbefriedigenden <strong>Qualität</strong>ssicherung.<br />

Diese Aufgaben können subsidiär dezentrale Wettbewerbsprozesse übernehmen,<br />

indem die Krankenkassen, z. B. <strong>im</strong> Rahmen der integrierten Versorgung, entsprechende<br />

finanzielle Anreize setzen. Um den <strong>Qualität</strong>swettbewerb zu fördern, sollten auch<br />

jene Ärzte <strong>und</strong> Krankenhäuser teilnehmen können, die derzeit über keine Zulassung verfügen,<br />

aber die geforderten <strong>Qualität</strong>snormen erfüllen bzw. durch Zertifizierungen nachweisen.<br />

Sofern ein solcher <strong>Qualität</strong>swettbewerb <strong>im</strong> Zuge eines steigenden Anteils integrierter<br />

Versorgung einen kleinen Anteil – z. B. 5 % – des ambulanten <strong>und</strong> stationären<br />

Sektors erreicht, dürfte er sich nicht nur für die jeweiligen Versicherten positiv auswirken,<br />

sondern auch auf das Gesamtsystem durchschlagen.<br />

110. Für eine völlige Abschaffung der korporativen <strong>Koordination</strong> <strong>und</strong> der sie tragenden<br />

Organisationen sprechen derzeit weder theoretische Überlegungen noch empirische<br />

Fakten. Bei einem flächendeckenden Übergang zu einzelvertraglichen Regelungen drohen<br />

in wesentlich stärkerem Maße als <strong>im</strong> kollektivvertraglichen System Abweichungen<br />

<strong>im</strong> <strong>Qualität</strong>sniveau der medizinischen Versorgung sowie höhere Transaktionskosten.<br />

Sofern sich kleinere <strong>und</strong> mittlere Krankenkassen, die den Sicherstellungsauftrag <strong>im</strong><br />

Rahmen des Sachleistungsprinzips nicht mit vertretbarem Aufwand übernehmen können,<br />

zu größeren Gemeinschaften zusammenschließen <strong>und</strong> mit Ärzteverbänden verhandeln,<br />

stehen sich auch wieder kollektive Einheiten gegenüber. Im Zuge solcher Prozesse<br />

können sich sowohl auf Krankenkassen- als auch auf Ärzteseite enge Oligopole bilden,<br />

die dann zwar nicht auf kollektiv-, sondern auf einzelvertraglicher Gr<strong>und</strong>lage Verhand-<br />

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