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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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nierung von unverbindlichen <strong>Qualität</strong>szirkeln reicht nicht aus, um in einem Ges<strong>und</strong>heitssystem<br />

den medizinischen Fortschritt zu verbreiten. Erst durch Maßnahmen des<br />

Gesetzgebers <strong>im</strong> GMG ist der Ansatz eines Umdenkens zu erkennen. International ist<br />

Deutschland dennoch nicht führend in der Methodendiskussion oder Publikation von<br />

<strong>Qualität</strong>sergebnissen. Der häufige Verweis auf die hohe Facharztdichte erscheint in diesem<br />

Zusammenhang als Versuch, <strong>Qualität</strong> durch Quantität zu ersetzen. Die Integration<br />

der ambulanten <strong>und</strong> stationären Versorgung ist in Deutschland trotz vielfältiger Ansätze<br />

des Gesetzgebers kaum vorangeschritten.<br />

Nur ein wirksamer Wettbewerb um <strong>Qualität</strong> erlaubt eine Durchbrechung dieser Missstände<br />

in der ambulanten Versorgung. Dazu könnte die Sicherstellung <strong>und</strong> Bedarfsplanung<br />

der Versorgung auf die Länder übergehen. Die Finanzierung ambulanter Leistungen<br />

(Honorarsystem) könnte unter staatlicher Aufsicht durch eine ständige Kommission<br />

zur Entwicklung leistungs- <strong>und</strong> qualitätsorientierter Honorare gewährleistet werden, die<br />

sicherstellt, dass Vertragsärzte mit existenzsichernden Erlösen rechnen können. Der<br />

Kontrahierungszwang könnte bestehen bleiben, so dass jeder Arzt allen Krankenkassen<br />

zur Verfügung stünde <strong>und</strong> die freie Arztwahl nicht eingeschränkt würde. Die durch den<br />

EBM <strong>und</strong> die GOÄ bedingte Ungleichheit der Versorgung zwischen privat <strong>und</strong> gesetzlich<br />

Versicherten in einer Arztpraxis würde damit aber abgeschafft. Außerdem sollte das<br />

Preissystem erlauben, besonders gute Versorgungsqualität auch finanziell zusätzlich zu<br />

belohnen. Dazu sollten Krankenkassen ermächtigt werden, mit einzelnen Ärzten über<br />

den Versorgungsauftrag hinaus <strong>Qualität</strong>sziele zu vereinbaren, die dem Vertragsarzt auch<br />

zusätzliche finanzielle Vorteile bringen (Preferred Provider-System). Positive Erfahrungen<br />

mit Wettbewerb in der ambulanten Versorgung existieren bereits in vielen Ländern<br />

Europas.<br />

2.5.2 Fiskalische <strong>und</strong> Vergütungsaspekte<br />

85. Die GKV befindet sich seit geraumer Zeit fiskalisch <strong>im</strong> Spannungsverhältnis zwischen<br />

einer Wachstumsschwäche ihrer Einnahmenbasis <strong>und</strong> einer vergleichsweise deutlich<br />

stärkeren Ausgabendynamik. Diese schlägt sich allerdings wegen der stabilisierenden<br />

Effekte zahlreicher Kostendämpfungsmaßnahmen nur in relativ moderatem Umfang<br />

in den Statistiken nieder. Die Realisierung des in § 71 SGB V verankerten Postulats der<br />

Beitragssatzstabilität setzt voraus, dass die Ausgaben der GKV nicht stärker steigen als<br />

die beitragspflichtigen Einnahmen. Dies kann dadurch geschehen, dass entweder die<br />

Zunahme der Aufwendungen einer jeden Behandlungsart das Wachstum der beitrags-<br />

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