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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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wählt bei der Abgabe des ärztlich verordneten Wirkstoffs ein Präparat entsprechend den<br />

Vorgaben der Kasse des jeweiligen Versicherten aus. Gemäß den Rezeptabrechnungen<br />

erfolgt dann eine Rückvergütung der vereinbarten Rabatte von den Herstellern an die<br />

Kassen. Mit den Vertragsverhandlungen zwischen Krankenkassen <strong>und</strong> Herstellern wird<br />

der gegenwärtigen Entwicklung entgegengewirkt, dass die Apotheken verstärkt in den<br />

Fokus der Rabattpolitik der Hersteller geraten.<br />

Solche Verträge entlasten den behandelnden Arzt in seiner Verordnungsentscheidung.<br />

Er verschreibt z. B. <strong>im</strong> generikafähigen Marktsegment an Stelle des Präparats den Wirkstoff<br />

<strong>und</strong> ist damit in wesentlich geringerem Maße der Einflussnahme durch die Pharmaindustrie<br />

ausgesetzt. Für die Hersteller wiederum kann das Verfahren der Vertragsverhandlungen<br />

mehr Planungssicherheit bieten. Es reduziert die Notwendigkeit, Ärzte<br />

<strong>und</strong> Patienten durch den Besuch von Pharmareferenten oder andere Werbemethoden an<br />

sich zu binden. Dies n<strong>im</strong>mt den Fokus der Arzne<strong>im</strong>ittelhersteller von den einzelnen<br />

Arztpraxen <strong>und</strong> spart in erheblichem Umfang Vertriebskosten für die Hersteller ein, die<br />

dann in Form von Preissenkungen oder als Forschungsmittel letztlich dem gesamten<br />

System bzw. vornehmlich den Patienten zu Gute kommen können. Insoweit sie den<br />

Spielraum der Preisgestaltung des Herstellers ausloten bzw. ausschöpfen, können solche<br />

Verhandlungen auch die Aut-idem-Regelung ersetzen, deren Umsetzung bisher hinter<br />

den Erwartungen zurückblieb.<br />

Das Verhandeln von Wirkstoffpreisen bietet großen Kassen einen Wettbewerbsvorteil,<br />

da sie den Herstellern eine entsprechend hohe Zahl an Abnehmern in Aussicht stellen.<br />

Die Ersparnisse aus niedrigeren Preisen können sie über den Beitragssatz an die Versicherten<br />

weitergeben. Insbesondere <strong>im</strong> Rahmen integrierter Versorgung <strong>und</strong> in Disease<br />

Management-Programmen können solche Verhandlungen <strong>im</strong> Sinne einer dezentralen<br />

Lösung als Wettbewerbsparameter einzelner Kassen dienen. Diese legen fest, welche<br />

Medikamente bzw. Wirkstoffe sie für die Versorgung ihrer Patienten als besonders relevant<br />

erachten. Weiterhin besteht jedoch Kontrahierungszwang für alle in der GKV verordnungsfähigen<br />

Präparate, so dass der behandelnde Arzt in begründeten Fällen von den<br />

verhandelten Wirkstoffen abweichen kann. Eine qualitativ hochwertige, aber kostengünstige<br />

Arzne<strong>im</strong>itteltherapie dürfte für viele Versicherte den Anreiz erhöhen, einer integrierten<br />

Versorgung beizutreten. Sie profitieren von niedrigeren Beitragssätzen <strong>und</strong> /<br />

oder von Bonusregelungen <strong>im</strong> Rahmen der integrierten Versorgung. Umgekehrt besitzen<br />

die Kassen ein erhöhtes Interesse daran, solche Versorgungsformen anzubieten.<br />

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