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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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Persistence einer einmal begonnenen Therapie zu fördern. Computerunterstützte Plausibilitätskontrollen<br />

<strong>und</strong> automatisierte Dispensierverfahren einer elektronischen Patientenakte<br />

bzw. -karte etc. besitzen das Potenzial, qualitätsverbessernd zu wirken, vor allem<br />

wenn sie in einheitliche Systeme münden. Mit der Einführung der elektronischen<br />

Ges<strong>und</strong>heitskarte sollte auch eine Vereinheitlichung der hausärztlichen IT- <strong>und</strong> Softwaresysteme<br />

einhergehen. Dies ermöglicht eine Verknüpfung mit pharmakoepidemiologischen<br />

Datenbanken, technischen wie fachlichen Update-Funktionen <strong>und</strong> die Einbindung<br />

in das von der EU-Kommission <strong>im</strong> Rahmen ihres eHealth-Programms geförderte<br />

Ges<strong>und</strong>heitsinformationsnetz.<br />

964. Die elektronische Unterstützung der ärztlichen Verordnungsentscheidung muss<br />

unabhängig von Hersteller <strong>und</strong> Kostenträger erfolgen. Die Entscheidung des Arztes für<br />

oder gegen ein Präparat wird häufig auch durch den Aufbau der Praxissoftware gelenkt.<br />

Wenn Pharmahersteller solche Software finanziell unterstützen oder sogar vertreiben,<br />

erfolgt in den Auflistungen der Arzne<strong>im</strong>ittel meist eine Prioritätensetzung zugunsten der<br />

Präparate des Herstellers. Diese Beeinflussung könnte ein Nachweis von entsprechenden<br />

Zertifikaten oder TÜV-Siegeln unterbinden. Gleichzeitig ist die Entwicklung einer<br />

qualitativ hochwertigen elektronischen Entscheidungsunterstützung bei der Verordnung<br />

voranzutreiben, die auf unabhängigen Quellen aufbaut <strong>und</strong> von den Kassen <strong>und</strong> KVen<br />

zur Verfügung gestellt wird.<br />

965. Den Schnittstellen von stationärem <strong>und</strong> ambulantem Sektor gilt ebenfalls besondere<br />

Aufmerksamkeit. Arzne<strong>im</strong>ittelverordnungen, die <strong>im</strong> Krankenhaus initiiert werden,<br />

sehen häufig Präparate vor, die später <strong>im</strong> ambulanten Bereich hohe Kosten verursachen.<br />

Dies liegt neben Unterschieden <strong>im</strong> Verordnungsverhalten von Kliniker <strong>und</strong> niedergelassenem<br />

Arzt auch an unterschiedlichen finanziellen Anreizen. Im Krankenhaus<br />

muss die Therapie nur für wenige Tage finanziert werden, <strong>und</strong> es können gerade bei<br />

Einführung von neuen, hochpreisigen Medikamenten häufig günstige Verhandlungspreise<br />

oder hohe Rabatte erzielt werden. Dies entspricht auch den Marketinginteressen<br />

der Hersteller. Ebenso erscheint eine teure Medikation wirtschaftlich vertretbar, wenn<br />

sie eine frühzeitige Entlassung ermöglicht. Die Entlassungsmedikation darf jedoch nicht<br />

der Verordnung von unwirtschaftlichen Analog- oder Originalpräparaten den Weg bahnen.<br />

Aus den Entlassungspapieren kann der ambulant tätige Arzt, der für die Folgeverordnung<br />

mit ihren finanziellen Konsequenzen verantwortlich ist, oft nicht ersehen, warum<br />

ein Wechsel oder eine Neueinstellung der Arzne<strong>im</strong>itteltherapie erfolgt ist <strong>und</strong> für wel-<br />

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