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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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ots ab. Das absolute <strong>und</strong> relative Wachstum von Versorgungsnetzen, die durch selektive<br />

Verträge zustande kommen, beeinflusst die Substituierbarkeit kaum, wenn diese Netze,<br />

um ihre Transaktionskosten zu senken, Anbieter mit einem breiten Leistungsspektrum<br />

bevorzugen. Wählen sie dagegen Anbieter aus, die große Mengen best<strong>im</strong>mter<br />

Leistungen zur Verfügung stellen <strong>und</strong> demzufolge über überdurchschnittliche Erfahrungen<br />

verfügen, steigt möglicherweise die <strong>Qualität</strong> der Versorgung, aber die Substituierbarkeit<br />

des Angebots n<strong>im</strong>mt ab. Potenzielle Anbieter sehen sich dann mit höheren Eintrittsschranken<br />

konfrontiert (vgl. Haas-Wilson, D. 2003).<br />

68. Neben dem Produktmarkt spielt der geographische Markt für die Abschätzung <strong>und</strong><br />

Messung von wettbewerblichen Effekten insofern eine entscheidende Rolle, als er den<br />

räumlichen Bereich abgrenzt, in dem die jeweiligen Wettbewerbsprozesse stattfinden.<br />

Geographische Märkte werden üblicherweise mit Hilfe einer Auswertung von Patientenflüssen<br />

best<strong>im</strong>mt. Diesem Vorgehen liegt die Annahme zugr<strong>und</strong>e, dass die Patienten<br />

ihre Entscheidungen, z. B. eine Krankenhausbehandlung in Anspruch zu nehmen, zum<br />

Zeitpunkt des Bedarfs bzw. ex post treffen, während sie <strong>im</strong> System selektiver Verträge<br />

in der Regel ex ante einem Versorgungsnetz beitreten. Sofern sich z. B. in einer Region<br />

Krankenhäuser zusammenschließen <strong>und</strong> als Folge mangelnden Wettbewerbs das <strong>Qualität</strong>sniveau<br />

sinkt, hängen die Wohlfahrtsverluste der Patienten davon ab, ob ihnen bessere<br />

Optionen zur Verfügung stehen. Legen sie auf eine höhere <strong>Qualität</strong> wert, dürften<br />

sie in Abhängigkeit vom Zeitbedarf der Behandlung <strong>und</strong> den Transportkosten andere<br />

Krankenhäuser aufsuchen. Wenn diese Krankenhäuser aber nicht dem Netz angehören,<br />

stellt sich die Frage, ob <strong>und</strong> unter welchen Bedingungen die Patienten auch Leistungsanbieter<br />

außerhalb des Netzes in Anspruch nehmen können. Enthalten die vertraglichen<br />

Regelungen hier für die Patienten restriktive bzw. prohibitive Vorschriften, können die<br />

Leistungsanbieter innerhalb des Netzes eine größere Marktmacht entfalten. In diesem<br />

Kontext spielen dann auch die Modalitäten, unter denen die Patienten bzw. Versicherten<br />

das Netz verlassen können, eine bedeutsame Rolle. Je stärker die Versorgungsnetze die<br />

Patienten in ihren Wahlmöglichkeiten einengen, umso mehr stößt die Patientenflussanalyse<br />

bei der Abgrenzung geographischer Ges<strong>und</strong>heitsmärkte an ihre Grenzen (vgl.<br />

Dranove, D. u. White, W.D. 1998).<br />

Im zweistufigen Wettbewerbssystem selektiver Verträge stellen auf der ersten Ebene die<br />

Krankenkassen die entscheidenden Nachfrager dar. Sie wählen <strong>im</strong> Rahmen von Verhandlungen<br />

oder Ausschreibungen jene Leistungsanbieter aus, die dem Versorgungsnetz<br />

beitreten. Je nach wettbewerblicher Situation können allerdings auch die Leistungserbringer<br />

bei diesen selektiven Verträgen ihre Marktmacht umsetzen, indem sie<br />

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