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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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2.4 Ziele <strong>und</strong> Rahmenbedingungen dezentraler Wettbewerbsprozesse<br />

2.4.1 Ziele <strong>und</strong> Voraussetzungen eines funktionsfähigen Wettbewerbs<br />

59. Um die Inflexibilitäten, die der korporativen <strong>Koordination</strong> quasi konstitutiv anhaften,<br />

aufzubrechen – zumindest aber abzumildern –, bietet sich neben der Verlagerung<br />

der Entscheidung auf die staatliche Ebene die Implementierung von Wettbewerbsprozessen<br />

in Form von selektiven Vertragsverhandlungen zwischen Krankenkassen <strong>und</strong><br />

Leistungserbringern an. Dabei stellt der Wettbewerb auch <strong>im</strong> Ges<strong>und</strong>heitswesen keinen<br />

Selbstzweck dar, sondern dient instrumental vor allem folgenden Zielen bzw. Funktionen:<br />

− Orientierung des Leistungsangebotes <strong>im</strong> Rahmen des objektiven Bedarfs an den<br />

Präferenzen der Versicherten,<br />

− Erfüllung der Bedürfnisse <strong>und</strong> Wünsche der Patienten,<br />

− effektive Zielerreichung durch Erhöhung der ges<strong>und</strong>heitlichen Outcomes,<br />

− effiziente Leistungserstellung durch kostengünstige Produktion,<br />

− Auslösung von dezentralen Suchprozessen für Produkt- <strong>und</strong> Prozessinnovationen,<br />

− leistungsgerechte Vergütung der Produktionsfaktoren sowie<br />

− Vorbeugung gegen monopolistischen Machtmissbrauch durch Krankenkassen <strong>und</strong>/<br />

oder Leistungserbringer.<br />

60. Mit der Freigabe der Krankenkassenwahl für die überwiegende Mehrheit der Versicherten<br />

in der GKV schuf das Ges<strong>und</strong>heitsstrukturgesetz (GSG) eine Gr<strong>und</strong>lage <strong>und</strong><br />

den Ausgangspunkt für eine Intensivierung des Wettbewerbs <strong>im</strong> deutschen Ges<strong>und</strong>heitswesen.<br />

13 Wie Abbildung 1 veranschaulicht, konkurrieren <strong>im</strong> Versichertenbereich<br />

die Krankenkassen um Versicherte, während <strong>im</strong> Versorgungsbereich ein Anbieterwettbewerb<br />

zwischen den Leistungserbringern um Versorgungsverträge bzw. Patienten<br />

stattfindet. Daneben stehen den Leistungserbringern <strong>im</strong> Wettbewerbsfeld des ,individuellen<br />

Marktes‘, d. h. <strong>im</strong> Bereich der Selbstmedikation, die Patienten als Vertragspartner<br />

13 Ein Wettbewerb zwischen den Krankenkassen fand allerdings schon lange vor dem GSG statt.<br />

Diesen Wettbewerbsprozessen fehlte jedoch eine konzeptionelle Rahmenordnung <strong>und</strong> damit eine<br />

faire Ausgangsbasis. Der Wettbewerb vor dem GSG führte insofern zu „sozialpolitisch <strong>und</strong> rechtlich<br />

bedenklichen Beitragssatzunterschieden“ (Knieps, F. 1996, S. 727).<br />

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