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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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ten Spezialisten weiter; nach einem Krankenhausaufenthalt sind sie für die Nachbetreuung<br />

verantwortlich. An diesem Punkt treffen fach- <strong>und</strong> hausärztliche Verschreibung<br />

aufeinander, <strong>und</strong> eine stringente Differenzierung zwischen haus- oder fachärztlich veranlasster<br />

Verordnung ist kaum möglich.<br />

866. An der Schnittstelle zwischen ambulanter <strong>und</strong> stationärer Versorgung erleben Patienten<br />

häufig Änderungen ihrer Pharmakotherapie, die nur zum Teil auf ihren Ges<strong>und</strong>heitszustand<br />

zurückzuführen sind. In den Krankenhausentlassungspapieren werden <strong>im</strong>mer<br />

noch überwiegend Handelsnamen benutzt <strong>und</strong> selten Erläuterungen zur Therapieumstellung<br />

<strong>und</strong> Fortführung der Behandlung gegeben. Häufig kommt es vor, dass stationäre<br />

Aufenthalte besonders in spezialisierten Fachabteilungen von den klinisch tätigen<br />

Ärzten zum Anlass genommen werden, die Pharmakotherapie chronischer Krankheiten<br />

‚auf den neuesten wissenschaftlichen Stand‘ zu bringen, der meist in der Neuverordnung<br />

von patentgeschützten Präparaten besteht. Verordnungen, die <strong>im</strong> Krankenhaus begonnen<br />

werden, sind in der Regel teurer als die <strong>im</strong> ambulanten Bereich initiierten. Bei<br />

Verordnungen, die <strong>im</strong> Krankenhaus begonnen werden <strong>und</strong> keinen therapeutischen<br />

Mehrnutzen gegenüber preiswerteren Präparaten stiften, fällt es dann dem Hausarzt<br />

schwer, dem Patienten diese ‚moderne‘ Medikation wieder zu nehmen.<br />

Neben den erwähnten Gründen, die <strong>im</strong> unterschiedlichen Verordnungsverhalten des<br />

Spezialisten <strong>und</strong> des Klinikers gegenüber dem Pr<strong>im</strong>ärarzt wurzeln, existiert für beide<br />

Gruppen ein unterschiedliches Anreizsystem für wirtschaftliches Verordnen. Für den<br />

Kliniker steht die frühzeitige Entlassung <strong>im</strong> Vordergr<strong>und</strong>, das Krankenhaus muss<br />

hochpreisige neu eingeführte Medikamente häufig nur für einige wenige Tage finanzieren,<br />

wenn es nicht vom Hersteller aus Marketinggründen ohnehin mit Sonderkonditionen<br />

oder Musterexemplaren unterstützt wird. Der Pr<strong>im</strong>ärarzt wird dann häufig ohne<br />

Angabe von Gründen für die Therapieumstellung mit den erhöhten Kosten einer Folgeverordnung<br />

<strong>und</strong> der Frage, ob diese Kosten durch einen Zusatznutzen gerechtfertigt sein<br />

könnten, allein gelassen. Sucht der Hausarzt dann seinerseits nach kostengünstigen Alternativen,<br />

wie z. B. Generika, greift er häufig zu vermeintlich objektiven Medikamentenverzeichnissen<br />

wie z. B. ,Rote Liste‘ <strong>und</strong> ,Gelbe Liste Pharmaindex‘, die jedoch keineswegs<br />

neutrale Sammlungen relevanter Produktinformation darstellen, da sie nicht<br />

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