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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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men aber per saldo eher zu als ab. Dies gilt vor allem für den stationären Sektor mit den<br />

gestiegenen Kompetenzen der Krankenhausgesellschaften <strong>und</strong> dem Gemeinsamen B<strong>und</strong>esausschuss<br />

als korporative ,Super-Organisation’. Während die ordnungspolitische<br />

Devise nach 1997 <strong>im</strong> Rahmen des 2. GKV-Neuordnungsgesetzes noch „Vorfahrt für die<br />

Selbstverwaltung“ lautete, steht die korporative <strong>Koordination</strong> derzeit auf dem Prüfstand.<br />

Diese zunehmend kritische Einschätzung geht auf Fehlallokationen <strong>im</strong> deutschen Ges<strong>und</strong>heitswesen<br />

<strong>und</strong> die vor allem zuletzt langwierigen <strong>und</strong> ergebnisarmen Abst<strong>im</strong>mungsprozesse<br />

innerhalb <strong>und</strong> zwischen den korporativen Organisationen zurück.<br />

10. Um die Inflexibilitäten aufzubrechen, die der korporativen <strong>Koordination</strong> anhaften,<br />

bietet sich eine Integration <strong>und</strong> Stärkung von dezentralen Wettbewerbsprozessen in<br />

Form von selektiven Verträgen zwischen Krankenkassen <strong>und</strong> Leistungserbringern an.<br />

Dabei entstehen in Form eines gestuften Verfahrens zwei Wettbewerbsebenen. Auf der<br />

oberen, die bei den bisher vorherrschenden Kollektivverträgen entfällt, stehen Krankenkassen<br />

<strong>und</strong> Leistungserbringer wechselseitig in Konkurrenz um Verträge bzw. Vertragspartner<br />

<strong>und</strong> auf der unteren konkurrieren die Leistungserbringer um Patienten. Selektive<br />

Verträge zwischen Krankenkassen <strong>und</strong> Leistungserbringern setzen Anreize zu<br />

Zusammenschlüssen bzw. zu einer Intensivierung bereits vorhandener Konzentrationsprozesse.<br />

Die Beteiligten müssen dabei u. a. die Normen des deutschen <strong>und</strong> europäischen<br />

Wettbewerbs- <strong>und</strong> Vergaberechtes beachten. In diesem Kontext empfiehlt sich für<br />

die Krankenkassen eine öffentliche Ausschreibung mit transparenten <strong>und</strong> objektivierbaren<br />

Kriterien.<br />

11. Da alle <strong>Koordination</strong>smechanismen spezielle Vor- <strong>und</strong> Nachteile aufweisen, erlauben<br />

Defizite der korporativen <strong>Koordination</strong> noch keine Schlüsse darüber, ob <strong>und</strong> inwieweit<br />

alternative Steuerungssysteme die fiskalischen, allokativen <strong>und</strong> distributiven<br />

Ziele besser erfüllen. Der vergleichsweise moderate Anstieg der Ausgaben für die ambulante<br />

Behandlung deutet darauf hin, dass sich das fiskalische Postulat der Beitragssatzstabilität<br />

mit Hilfe der korporativen <strong>Koordination</strong> vergleichsweise besser realisieren<br />

ließ als <strong>im</strong> stationären <strong>und</strong> Arzne<strong>im</strong>ittelbereich durch alternative Steuerungssysteme.<br />

Dagegen weist die korporative <strong>Koordination</strong> erhebliche allokative Mängel auf, was sich<br />

vor allem an der nur schwachen Innovationsfähigkeit <strong>und</strong> der noch <strong>im</strong>mer unbefriedigenden<br />

<strong>Qualität</strong>ssicherung zeigt. Diese Defizite könnten durch subsidiär wirkende dezentrale<br />

Wettbewerbsprozesse verringert werden, indem die Krankenkassen, z. B. <strong>im</strong><br />

Rahmen der integrierten Versorgung, entsprechende Anreize setzen. Insofern bietet es<br />

sich an, selektives Kontrahieren in einen kollektiv-rechtlichen Rahmen einzubetten <strong>und</strong><br />

auf diese Weise die korporative <strong>Koordination</strong> verstärkt mit dezentralen Wettbewerbs-<br />

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