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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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teren Ebene entscheiden sich dann die Patienten für best<strong>im</strong>mte Leistungserbringer. Auf<br />

der ersten Ebene, die bei Kollektivverträgen entfällt, stehen Krankenkassen <strong>und</strong> Leistungserbringer<br />

wechselseitig in Konkurrenz um Verträge bzw. Vertragspartner, <strong>und</strong> auf<br />

der nachgelagerten Ebene konkurrieren die Leistungserbringer um Patienten. Um die<br />

Effekte der jeweiligen Prozesse abschätzen zu können, bedarf es zunächst einer Abgrenzung<br />

des jeweils wettbewerbsrelevanten Ges<strong>und</strong>heitsmarktes sowohl hinsichtlich<br />

des betreffenden Produktes als auch seiner räumlichen D<strong>im</strong>ension. Dabei hängt die Abgrenzung<br />

des Produktmarktes <strong>im</strong> Wesentlichen von der Substituierbarkeit des Gutes ab,<br />

während be<strong>im</strong> geographischen Markt häufig Nutzer- bzw. Patientenflüsse als Kriterium<br />

dienen.<br />

105. Der (partielle) Übergang von Kollektivverträgen zu selektivem Kontrahieren setzt<br />

sowohl bei den Krankenkassen als auch bei den Leistungserbringern Anreize zu Zusammenschlüssen<br />

bzw. zu einer Intensivierung bereits vorhandener Konzentrationsprozesse.<br />

Dabei handelt es sich überwiegend um horizontale Konzentrationsprozesse, die a<br />

priori, d. h. ohne Bezug zur jeweiligen Markt- bzw. Wettbewerbskonstellation, weder<br />

eine positive noch eine negative gesamtwirtschaftliche Bewertung verdienen. Sie können<br />

die Effizienz <strong>und</strong> Effektivität u. a. durch Senkung der Transaktionskosten, Realisierung<br />

von Skalenerträgen, Abbau von Überkapazitäten, Förderung von Spezialisierungen<br />

<strong>und</strong> Risikostreuung erhöhen. Horizontale Zusammenschlüsse bergen andererseits die<br />

Gefahr, dass die fusionierten Anbieter ihre Marktmacht zum Schaden von Versicherten<br />

<strong>und</strong> Patienten ausnutzen.<br />

Vertikale Zusammenschlüsse umfassen Anbieter von Leistungen, die auf verschiedenen,<br />

aber miteinander verb<strong>und</strong>enen Produktmärkten agieren, z. B. Krankenkassen, ambulante<br />

Ärzte <strong>und</strong> Krankenhäuser. Ihr Spektrum reicht von Fusionen oder Zukäufen über Exklusiv-,<br />

Koppelungs- <strong>und</strong> Meistbegünstigungsklauseln bis zu Gemeinschaftsprojekten.<br />

Vertikale Zusammenschlüsse können <strong>im</strong> Prinzip wie horizontale die Effizienz <strong>und</strong> Effektivität<br />

steigern, aber auch, vornehmlich auf Ges<strong>und</strong>heitsmärkten mit Zutrittsschranken,<br />

wettbewerbsfeindliche Wirkungen erzeugen. Unbeschadet dieser Gefahren bietet<br />

das deutsche Ges<strong>und</strong>heitswesen noch einen erheblichen Spielraum für dezentrale Wettbewerbsprozesse,<br />

die mit gesamtwirtschaftlichen Zielen harmonieren. Bei <strong>im</strong>mer noch<br />

etwa 250 Krankenkassen <strong>und</strong> ca. 21.000 Apotheken sowie Regionen mit einer Überversorgung<br />

<strong>im</strong> stationären Bereich dürften zumindest horizontale Zusammenschlüsse tendenziell<br />

zu einer Steigerung der Effizienz <strong>und</strong> teilweise auch der <strong>Qualität</strong> führen.<br />

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