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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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eicher, mühsamer <strong>und</strong> ergebnisärmer verliefen. Dies gilt innerhalb dieser Organisationen<br />

nicht nur für die Krankenkassen, bei denen Interessengegensätze, z. B. <strong>im</strong> Hinblick<br />

auf den Risikostrukturausgleich <strong>und</strong> den Leistungskatalog der GKV, zwischen den<br />

Kassenarten als auch innerhalb dieser verstärkt auftraten, sondern noch mehr für die<br />

KVen. Die Resultate der inneren Verteilungskämpfe um die angemessene Vergütung<br />

spiegelten nicht selten die Ergebnisse der vertragsärztlichen Selbstverwaltungswahlen<br />

wider. Die Janusköpfigkeit der KVen, die einen Spagat zwischen Interessenvertretung<br />

<strong>und</strong> Ausübung hoheitlicher Aufgaben in Bezug auf denselben Personenkreis verlangt,<br />

machte sich vor allem in den letzten Jahren in allokativer Hinsicht negativ bemerkbar.<br />

Die inneren <strong>Koordination</strong>sprobleme von Krankenkassen <strong>und</strong> KVen belasteten zwangsläufig<br />

die Gemeinsame Selbstverwaltung, die sich bei engeren Ressourcen- bzw. Verteilungsspielräumen<br />

ohnehin mit zunehmenden Problemen konfrontiert sah. Die seinerzeitigen<br />

Auseinandersetzungen um den Rahmenvertrag zur integrierten Versorgung<br />

nach § 140a ff. SGB V stellen ein typisches Beispiel für defizitäre Verhandlungsprozesse<br />

dar. Diese Schwachstellen bildeten neben gr<strong>und</strong>sätzlichen ordnungspolitischen Überlegungen<br />

den Anlass, die korporative <strong>Koordination</strong> <strong>und</strong> mit ihr die Existenzberechtigung<br />

der KVen auf den Prüfstand zu stellen, d. h. hier alternative Steuerungsreformen<br />

zu erwägen.<br />

Die Beurteilung der komparativen Leistungsfähigkeit korporativer <strong>Koordination</strong> fiel,<br />

wie bereits erwähnt, bis ca. Mitte der neunziger Jahre auch in allokativer Hinsicht noch<br />

erheblich besser – teilweise diametral zu heute – aus. Obgleich die korporative <strong>Koordination</strong><br />

tendenziell einen strukturkonservativen Hang zum Status quo aufweist, stellten<br />

sich die KVen in der Vergangenheit über einen relativ langen Zeitraum innovativen<br />

Entwicklungen keineswegs gr<strong>und</strong>sätzlich entgegen, sondern förderten diese vielfach<br />

noch. Mitte der achtziger Jahre konnte T. Thiemeyer (1986, S. 268) über die korporative<br />

<strong>Koordination</strong> insofern das folgende, damals in seiner Tendenz wohl zutreffende Fazit<br />

ziehen: „Die Selbstverwaltungsbürokratien auf beiden Seiten haben sich als überraschend<br />

einfallsreich erwiesen, wahrscheinlich die ständische SV der Ärzte mehr als die<br />

soziale SV der Kassen: Die strategische Elastizität in Hinsicht auf politische <strong>und</strong> ökonomische<br />

Gegebenheiten, die Sensibilität, mit der die Ärztefunktionäre politischen Eingriffen<br />

des Gesetzgebers in Situationen, die als ‚krisenhaft‘ erscheinen, durch subtil<br />

kalkuliertes, scheinbar überraschendes Entgegenkommen begegneten, verdiente…der<br />

subtilen Analyse“. Diese Feststellung trifft zumindest teilweise auch noch für das Verhalten<br />

der KVen bei Einführung von Strukturverträgen <strong>und</strong> Modellvorhaben Mitte der<br />

neunziger Jahre zu. Die wenigsten KVen blockierten entsprechende Vorhaben der<br />

Krankenkassen, die meisten zeigten sich kooperativ <strong>und</strong> einige arbeiteten innovativ an<br />

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