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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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ner Kontrollen entweder durch die Ärztekammer 26 oder durch staatliche Organe. Im ersten<br />

Fall verbleibt die Verantwortung für eine flächendeckende Sicherstellung der <strong>Qualität</strong><br />

eine korporative Aufgabe, <strong>im</strong> zweiten nehmen staatliche Organe diese Funktion<br />

wahr, was wiederum neue Probleme vornehmlich administrativer <strong>und</strong> fachlicher Art<br />

aufwirft. In beiden Fällen gehen diese Kontrollen mit einem zusätzlichen Ressourcenbedarf<br />

einher.<br />

Auch unabhängig von externen <strong>Qualität</strong>skontrollen verursacht ein flächendeckender<br />

Übergang zu einzelvertraglichen Regelungen höchstwahrscheinlich deutlich höhere<br />

Transaktionskosten. Kleinere Krankenkassen oder solche, die in best<strong>im</strong>mten Regionen<br />

nur wenige Versicherte besitzen, könnten den Sicherstellungsauftrag <strong>im</strong> Rahmen des<br />

Sachleistungsprinzips kaum mit vertretbarem Aufwand übernehmen. Diese Feststellung<br />

gilt auch für den (wahrscheinlichen) Fall, dass sich der Konzentrationsprozess innerhalb<br />

der Krankenkassen weiter fortsetzt. Um gleichwohl wettbewerbsfähig zu bleiben, dürften<br />

sich kleine <strong>und</strong> mittelgroße Krankenkassen – ähnlich wie auf der Gegenseite die<br />

Ärzte – zu Vertragsgemeinschaften zusammenschließen, so dass letztlich auch wieder<br />

kollektive Akteure zu Vertragsvereinbarungen kommen. Sofern dies auf der Ebene der<br />

heutigen Kassenarten geschieht <strong>und</strong> es den Ärzten gelingt, sich in einigen wenigen,<br />

straff geführten Organisationen zusammenzuschließen, verhandeln dann hochaggregierte<br />

Kollektive <strong>im</strong> engen Oligopol. Der zentrale Unterschied zum geltenden System<br />

besteht dann noch darin, dass diese Verhandlungen nicht auf kollektiv-, sondern auf<br />

einzelvertraglicher Gr<strong>und</strong>lage stattfinden <strong>und</strong> den Akteuren die Instrumente des<br />

Arbeitskampfes zur Verfügung stehen.<br />

Der völlige oder teilweise Übergang zu selektiven Verträgen kann auch zu einer Vertragsvielfalt<br />

führen, die Patienten <strong>und</strong> Versicherte verwirrt <strong>und</strong> Ärzte vor kaum zu bewältigende<br />

logistische Probleme stellt. Sofern z. B. eine regionale Versorgungslandschaft<br />

für einen mult<strong>im</strong>orbiden Diabetiker zugleich ein Disease Management-Programm<br />

Diabetes, kassenspezifische Hausarztmodelle mit <strong>und</strong> ohne Bonusinhalte, die gesonderte<br />

Behandlung best<strong>im</strong>mter Zusatzerkrankungen in spezialärztlichen Netzen <strong>und</strong> einen<br />

interdisziplinären Praxisnetzverb<strong>und</strong> gleichzeitig vorhält bzw. anbietet, schafft diese<br />

Zersplitterung der Vertragslandschaft eine Intransparenz, die viele Patienten bei der<br />

Suche nach der für sie am besten geeigneten Versorgung überfordern dürfte. Diese<br />

Orientierungslosigkeit droht noch zuzunehmen, wenn vielfältige Vertragsbedingungen<br />

26 Im Rahmen der <strong>Qualität</strong>ssicherung kann eine Stärkung bzw. dominantere Rolle der Ärztekammern<br />

auch <strong>im</strong> geltenden System zur Diskussion stehen.<br />

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