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Koordination und Qualität im Gesundheitswesen

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− eine Schwächung der Ges<strong>und</strong>heit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer<br />

Krankheit führen würde, zu beseitigen,<br />

− einer Gefährdung der ges<strong>und</strong>heitlichen Entwicklung eines Kindes entgegenzuwirken<br />

<strong>und</strong><br />

− um Pflegebedürftigkeit zu vermeiden oder zu mindern.<br />

Vertragsärzte sind verpflichtet, vor einer Verordnung zu prüfen, ob das angestrebte Behandlungsziel<br />

auch durch eigenverantwortliche Maßnahmen des Patienten (u. a. durch<br />

allgemeine sportliche Betätigung oder Änderung der Lebensführung), durch eine Hilfsmittelversorgung<br />

oder durch die Verordnung eines Arzne<strong>im</strong>ittels qualitativ gleichwertig<br />

<strong>und</strong> kostengünstiger erreicht werden kann.<br />

Heilmittelkatalog<br />

740. Der Heilmittelkatalog regelt<br />

− die Indikationen, bei denen Heilmittel verordnungsfähig sind,<br />

− die Art der verordnungsfähigen Heilmittel bei diesen Indikationen,<br />

− die Menge der verordnungsfähigen Heilmittel je Diagnosegruppe <strong>und</strong><br />

− Besonderheiten bei Wiederholungsverordnungen.<br />

Der Heilmittelkatalog enthält Maßnahmen der physikalischen <strong>und</strong> podologischen Therapie,<br />

der St<strong>im</strong>m-, Sprech- <strong>und</strong> Sprachtherapie sowie der Ergotherapie (Tabelle 69).<br />

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