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BEWUßTSEINS- UND ORGANISATIONSENTWICKLUNG

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Regelungen finden sich in Gewohnheitsrecht, allgemeinen Rechtsprinzipien<br />

der Fairness und Redlichkeit, in Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen<br />

und anderen Spielregeln. Solche Spielregeln erlauben es den<br />

betroffenen Personen, ihre Interessenstandpunkte vorzubringen und gemäß<br />

bestimmter Formen auszutragen. Dies ist […] ein politischer, ein sozialer<br />

Prozess. Die vielfältigen «Spielregeln» gewährleisten die gegenseitige<br />

Anerkennung als Rechtssubjekte, so dass um diese Anerkennung nicht<br />

jedesmal gekämpft werden muß. Diese Regeln sichern den sozialen Raum<br />

eines Individuums und gestalten die gegenseitigen Rechte und Pflichten.<br />

Dadurch bilden sich in diesem Subsystem vielfältige komplementäre<br />

Abhängigkeiten. Denn Rechte und Pflichten sind immer komplementär<br />

aufeinander bezogen […].« 1099 Wenn sie horizontal, horizontal-sequentiell<br />

und vertikal sinnvoll gestaltet werden, kann sich eine »«synergetische<br />

Interdependenz» der Beteiligten Menschen und Gruppen in der Weise<br />

herausbilden, daß zum Wohl des Ganzen durch das Entstehen von Gemeinschaften<br />

neue Qualitäten und Leistungen entstehen können. 1100<br />

Im sozialen Subsystem werden Verteilungsfragen verschiedenster Art<br />

(Macht, Einfluß, Ressourcen) geregelt. Hier hat das politische Kräftespiel<br />

seinen Platz, das zweifach begrenzt und kultiviert werden muß, um nicht<br />

destruktiv zu werden.<br />

1. Das direkte politische Kräftespiel ist auf dieses Subsystem zu begrenzen.<br />

2. Politisches Handeln umfaßt als Möglichkeit einseitige Machtausübung<br />

und Übervorteilung. Dieser Perspektive ist durch Anerkennung allgemeinverbindlicher<br />

Spielregeln und der gegenseitigen Achtung der Persönlichkeit<br />

und Würde jedes Einzelnen der Nährboden zu entziehen. 1101<br />

Jenseits davon ist klar, daß in durch Spielregeln festgelegten Grenzen<br />

Ungleichheit auch Teil dieses Systems ist. Dies gilt z.B. dafür, daß in<br />

Organigrammen abgebildet wird, daß Inhaber hierarchisch als Leitung<br />

eingestufter Positionen, Rechte und Pflichten haben, die auf ausführender<br />

Ebene anderer Art und enger begrenzt sind. Es gibt also sowohl gleiche<br />

Regeln für alle Menschen in Organisationen als auch aus Positionen<br />

abgeleitete Sonderrechte und Sonderpflichten. Sonderrechte, die nicht an<br />

Aufgaben und/oder Positionen, sondern an Personen gebunden sind, sind<br />

eine für Organisationen potentiell destruktiv wirkende Verletzung des<br />

1099 Glasl 1997, S. 120<br />

1100 Vgl. Glasl 1997, S. 123. Glasl behandelt auf S. 123 ff. differenziert verschiedene Arten sozialer<br />

Abhängigkeiten und die mit ihnen verbundenen Konfliktpotentiale.<br />

1101 Vgl. Glasl 1997, S. 122 ff.

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