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William MacDonald Kommentar zum Neuen Testament - DWG Radio

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nung erreicht. Das Problem ist, daß wir<br />

meist nicht in dieser Weise handeln. Wir<br />

sprechen mit allen in der Gemeinde darüber,<br />

außer mit dem, den die Angelegenheit<br />

betrifft. Dann verbreitet sich die<br />

Angelegenheit wie ein Steppenbrand<br />

und der Hader wird vervielfältigt. Wir<br />

sollten uns immer daran erinnern, daß<br />

der erste Schritt ist: »Geh hin, überführe<br />

ihn zwischen dir und ihm allein.«<br />

18,16 Wenn der schuldige Bruder<br />

nicht hört, dann sollte derjenige, dem Unrecht<br />

geschehen ist, einen oder zwei andere<br />

mit sich nehmen, um zu einer Lösung<br />

zu finden. Das betont den wachsenden<br />

Ernst seiner Unbußfertigkeit. Aber<br />

noch mehr, hier geht es um kompetente<br />

Zeugenschaft, wie sie von der Schrift<br />

gefordert wird: »Damit aus zweier oder<br />

dreier Zeugen Mund jede Sache bestätigt<br />

werde« (5. Mose 19,15). Niemand kann<br />

die Schwierigkeiten ermessen, die der<br />

Kirche dadurch entstanden sind, daß<br />

man vergessen hat, der einfachen Regel<br />

zu gehorchen, daß eine Anklage gegen<br />

einen Bruder oder eine Schwester durch<br />

das Zeugnis von zwei oder drei anderen<br />

bestätigt werden soll. In dieser Hinsicht<br />

handeln weltliche Gerichte oft gerechter<br />

als christliche Gemeinden.<br />

18,17 Wenn sich der Angeklagte noch<br />

immer weigert, zu bekennen und sich zu<br />

entschuldigen, dann sollte die Angelegenheit<br />

vor die örtliche Gemeinde gebracht<br />

werden. Es ist sehr wichtig zu beachten,<br />

daß die Ortsgemeinde verantwortlich<br />

ist, sich mit dem Fall zu beschäftigen,<br />

nicht jedoch ein weltliches<br />

Gericht. Dem Christen ist es verboten,<br />

das weltliche Gericht gegen einen anderen<br />

Gläubigen in Anspruch zu nehmen<br />

(1. Kor 6,1-8).<br />

Wenn der Beschuldigte sich weigert,<br />

seine Verfehlung vor der Gemeinde<br />

zuzugeben, dann »sei er dir wie der Heide<br />

und der Zöllner«. Die offensichtlichste<br />

Bedeutung dieses Ausdrucks ist, daß<br />

er nun nicht mehr als zur Gemeinde<br />

gehörig betrachtet werden kann. Obwohl<br />

er ein echter Gläubiger sein mag,<br />

lebt er doch nicht als solcher und sollte<br />

entsprechend behandelt werden. Auch<br />

Matthäus 18<br />

wenn er immer noch der allgemeinen<br />

Gemeinde angehört, sollten ihm die Privilegien<br />

als Glied der Ortsgemeinde verwehrt<br />

werden. Solche Zuchtmaßnahmen<br />

sind sehr ernst zu nehmen, sie liefern<br />

nämlich den Schuldigen zeitweilig der<br />

Macht Satans aus »<strong>zum</strong> Verderben des<br />

Fleisches, damit der Geist errettet werde<br />

am Tage des Herrn« (1. Kor 5,5). Der<br />

Zweck besteht darin, ihn zur Besinnung<br />

und <strong>zum</strong> Bekenntnis seiner Schuld zu<br />

bringen. Ehe er diesen Punkt erreicht hat,<br />

sollte er zwar höflich behandelt werden,<br />

doch sollten ihm die Gläubigen durch<br />

ihre Haltung zeigen, daß sie seine Sünde<br />

nicht billigen und mit ihm keine Gemeinschaft<br />

als Bruder haben können. Die Gemeinde<br />

sollte ihn allerdings auch sofort<br />

wieder annehmen, wenn er Zeichen göttlicher<br />

Buße zeigt.<br />

18,18 Vers 18 hängt eng mit dem vorher<br />

gesagten zusammen. Wenn eine Gemeinde<br />

unter Gebet und im Gehorsam<br />

einem Menschen eine Handlung auferlegt<br />

(bindet), dann wird diese Tat im<br />

Himmel anerkannt sein. Wenn der Schuldige<br />

Buße getan und seine Sünde bekannt<br />

hat, und die Gemeinde ihn wieder<br />

in ihre Gemeinschaft aufnimmt, dann ist<br />

diese lösende Handlung durch Gott gedeckt<br />

(s. Joh 20,23).<br />

18,19 Dabei erhebt sich die Frage:<br />

»Wie groß muß eine Gemeinde sein, ehe<br />

sie wie oben beschrieben binden oder<br />

lösen kann?« Die Antwort ist, daß bereits<br />

zwei Gläubige eine solche Angelegenheit<br />

vor Gott im Gebet mit der Gewißheit vorbringen<br />

dürfen, daß sie gehört werden.<br />

Man kann zwar Vers 19 als ganz allgemeine<br />

Verheißung für die Erhörung von<br />

Gebeten nehmen, in diesem Zusammenhang<br />

geht es jedoch um das Gebet bezüglich<br />

der Gemeindezucht. Wenn dieser<br />

Vers im Zusammenhang mit gemeinsamem<br />

Gebet im allgemeinen zitiert wird,<br />

dann sollte er im Licht aller anderen Lehren<br />

über das Gebet gesehen werden. So<br />

muß z. B. für unser Gebet gelten:<br />

1. In Übereinstimmung mit dem Willen<br />

Gottes (1. Joh 5,14.15).<br />

2. Im Glauben (Jak 1,6-8).<br />

3. In Aufrichtigkeit (Hebr 10,22a), etc.<br />

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