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Analysis

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1076 KAPITEL VI. MANNIGFALTIGKEITEN UND LIEGRUPPEN<br />

Korollar 11.2.18. Ist Y lokal kompakt und Z ein beliebiger topologischer<br />

Raum, so ist das Auswerten C(Y, Z) × Y → Z stetig.<br />

Beweis. Das Auswerten entspricht unter der Bijektion im Satz der Identität<br />

auf C(Y, Z) = X rechts.<br />

Lemma 11.2.19 (Reguläre Darstellungen). Ist G eine lokal kompakte<br />

Gruppe, so erhalten wir durch die Formeln (´xf)(z) := f(x −1 z) bzw. (`xf)(z) :=<br />

f(zx) zwei stetige Operationen von G auf dem Raum C(G) aller stetigen komplexwertigen<br />

Funktionen auf unserer Gruppe.<br />

11.2.20. Diese Darstellungen heißen die stetige linksreguläre bzw. die stetige<br />

rechtsreguläre Darstellung von G. Eine weitreichende Verallgemeinerung<br />

dieses Lemmas werden wir als Satz 11.3.13 beweisen.<br />

Beweis. Es gilt, die Stetigkeit zum Beispiel der Rechtsoperation C(G)×G →<br />

C(G), (f, x) ↦→ `xf zu zeigen. Diese ist jedoch mit 11.2.13 gleichbedeutend<br />

zu Stetigkeit der Abbildung C(G) × G × G → C, (f, x, z) ↦→ f(xz), und<br />

die Stetigkeit dieser Abbildung folgt aus der Stetigkeit der Verknüpfung in<br />

unserer Gruppe und der Stetigkeit der Auswertungsabbildung 11.2.18.<br />

Übung 11.2.21. Man zeige, daß für jede lokal kompakte Gruppe G die rechtsund<br />

die linksreguläre Darstellung zusammen eine stetige Darstellung von<br />

G × G auf C(G) definieren.<br />

Korollar 11.2.22. Seien X, Y, Z topologische Räume. Sind X und Y lokal<br />

kompakt, so induziert unsere Bijektion Ens(X × Y, Z) → Ens(X, Ens(Y, Z))<br />

einen Homöomorphismus<br />

C(X × Y, Z) ∼ → C(X, C(Y, Z))<br />

Ergänzung 11.2.23. In der alternativen Schreibweise liest sich das Z X×Y ∼ →<br />

(Z Y ) X und wird manchmal das Exponentialgesetz genannt. Ich benutze<br />

diese Aussage im Weiteren nicht und zeige sie nur der Vollständigkeit halber.<br />

Beweis. Die Stetigkeit dieser Abbildung ist nach 11.2.13 gleichbedeutend<br />

erst zur Stetigkeit der induzierten Abbildung C(X × Y, Z) × X → C(Y, Z)<br />

und durch erneutes Anwenden von 11.2.13 auch zur Stetigkeit der induzierten<br />

Abbildung C(X × Y, Z) × X × Y → Z. Diese Stetigkeit folgt jedoch<br />

aus 11.2.18, da mit X und Y auch X × Y lokal kompakt ist. Also<br />

ist die im Korollar betrachtete Bijektion stetig und es bleibt nur noch,<br />

die Stetigkeit ihrer Umkehrabbildung zu zeigen. Die Stetigkeit dieser Umkehrabbildung<br />

ist jedoch nach 11.2.13 gleichbedeutend zur Stetigkeit der<br />

induzierten Abbildung C(X, C(Y, Z)) × X × Y → Z, die hinwiederum stetig<br />

sein muß als Verknüpfung von zwei nach 11.2.13 stetigen Abbildungen<br />

C(X, C(Y, Z)) × X × Y → C(Y, Z) × Y → Z.

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