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Analysis

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3. VERSCHIEDENE WEITERFÜHRENDE RESULTATE 1409<br />

(2) Nach dem ersten Schritt können wir ohne Beschränkung der Allgemeinheit<br />

annehmen, daß unser Bereich G den Nullpunkt enthält und in der offenen<br />

Einheitskreisscheibe E enthalten ist. Wir behaupten nun, daß es unter allen<br />

holomorphen Injektionen f : G → E mit f(0) = 0 eine gibt, für die |f ′ (0)|<br />

maximal wird. In der Tat umfaßt G eine Kreisscheibe B(0; ε) für ε > 0, woraus<br />

folgt, daß für holomorphe Abbildungen f : G → E die Ableitung am<br />

Nullpunkt, nach der Formel aus dem Beweis von 1.6.5 gegeben durch<br />

f ′ (0) = 1<br />

2πi<br />

<br />

|z|=ε<br />

f(z)<br />

dz<br />

z2 betragsmäßig beschränkt ist durch ε −1 . Also gibt es ein Supremum S der<br />

Menge der möglichen |f ′ (0)| und eine Folge von holomorphen Injektionen<br />

fn : G → E derart, daß |f ′ n(0)| gegen dieses Supremum strebt. Nach dem<br />

Satz von Montel 3.5.3 dürfen wir sogar annehmen, daß diese Folge kompakt<br />

konvergiert. Die Grenzfunktion f ist dann nach 1.7.5 wieder holomorph mit<br />

|f ′ (0)| = S. Sie ist auch injektiv nach dem Korollar 3.5.7, das wir im Anschluß<br />

beweisen, und landet nicht nur in der abgeschlossenen, sondern sogar in der<br />

offenen Einheitskreisscheibe nach dem Satz über die Gebietstreue 1.8.16. Also<br />

haben wir eine holomorphe Injektion f : G → E gefunden mit f(0) = 0, für<br />

die die Ableitung |f ′ (0)| den unter diesen Einschränkungen größtmöglichen<br />

Wert annimmt.<br />

(3) Jetzt gilt es noch zu zeigen, daß die im vorherigen Schritt konstruierte<br />

Abbildung f surjektiv auf die ganze Einheitskreisscheibe geht. Dazu führen<br />

wir die gegenteilige Annahme zum Widerspruch, indem wir zu jeder nicht<br />

surjektiven holomorphen Injektion f : G ↩→ E mit f(0) = 0 eine weitere<br />

konstruieren, deren Ableitung im Ursprung betragsmäßig noch größer ist.<br />

Sei also p ∈ E\f(G). Wir finden h1 : E ∼ → E biholomorph mit h1(p) = 0.<br />

Nach 3.3.8 gibt es dann eine Wurzel von h1 ◦ f, als da heißt eine Funktion g<br />

mit q ◦ g = h1 ◦ f für q : z ↦→ z 2 das Quadrieren. Schließlich finden wir dann<br />

noch h2 : E ∼ → E biholomorph mit h2(g(0)) = 0. Wir behaupten nun, daß<br />

F = h2 ◦ g eine größere Ableitung im Ursprung hat als f. Um das zu sehen,<br />

beachten wir q ◦ h −1<br />

2 ◦ F = h1 ◦ f alias (h −1<br />

1 ◦ q ◦ h −1<br />

2 ) ◦ F = f. Nun ist aber<br />

der Ausdruck in Klammern eine biholomorphe nicht invertierbare Abbildung<br />

E → E, die den Ursprung festhält. Ihre Ableitung im Ursprung ist nach<br />

1.8.20 also betragsmäßig echt kleiner als Eins, und mit der Kettenregel folgt<br />

|F ′ (0)| > |f ′ (0)|.<br />

Satz 3.5.6 (Nullstellenanzahl von Grenzfunktionen). Sei auf einer zusammenhängenden<br />

offenen Teilmenge der komplexen Zahlenebene eine kompakt<br />

konvergente Folge holomorpher Funktionen gegeben. Haben alle Funktionen<br />

unserer Folge mit Vielfachheiten gerechnet höchstens N Nullstellen und

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