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Analysis

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1. HOLOMORPHE FUNKTIONEN 1335<br />

Definition 1.3.2. Ist γ : [a, b] → C ein stetig differenzierbarer Weg und f<br />

eine stetige auf seinem Bild definierte komplexwertige Funktion, so definieren<br />

wir das Wegintegral der Funktion f über den Weg γ, eine komplexe<br />

Zahl <br />

f(z) dz, durch die Vorschrift<br />

γ<br />

<br />

b<br />

f(z) dz := f(γ(t))γ ′ (t) dt<br />

γ<br />

a<br />

Ist allgemeiner γ stückweise stetig differenzierbar im Sinne von IV.3.6.3, so<br />

nennen wir γ einen Integrationsweg und definieren das Wegintegral ähnlich<br />

wie in IV.3.6.4 als die Summe der Wegintegrale über seine maximalen stetig<br />

differenzierbaren Teilstücke.<br />

Ergänzung 1.3.3. In 1.5.4 erlären wir die Bedeutung von f(z) dz als “komplexwertiges<br />

Kovektorfeld” und besprechen, in welcher Weise die vorstehende<br />

Definition eine Verallgemeinerung unserer Definition des Wegintegrals über<br />

Kovektorfelder aus IV.3.3 ist.<br />

1.3.4 (Anschauung für das komplexe Wegintegral). Auf der rechten<br />

Seite ist γ ′ (t) ∈ C zu verstehen als Geschwindigkeit im Sinne von II.7.2.1<br />

und das Integral der stetigen komplexwertigen Funktion f(γ(t))γ ′ (t) ist zu<br />

verstehen als Integral einer vektorwertigen Funktion im Sinne von III.1.3.3,<br />

der Realteil des Integrals ist also das Integral des Realteils von f(γ(t))γ ′ (t)<br />

und der Imaginärteil des Integrals das Integral des Imaginärteils. Betrachtet<br />

man in der Situation der Definition für alle r ≥ 1 die äquidistanten<br />

Unterteilungen a = a0 ≤ a1 ≤ . . . ≤ ar = b und bildet die “Riemannsummen”<br />

der nun in C zu bildenden Produkte<br />

S r r<br />

γ(f) = f(γ(ai)) (γ(ai) − γ(ai−1))<br />

i=1<br />

so ist unser Wegintegral mit denselben Argumenten wie in IV.3.3.4 der Grenzwert<br />

der Folge der Riemannsummen<br />

<br />

f(z) dz = lim S<br />

r→∞ r γ(f)<br />

γ<br />

1.3.5 (Abschätzungen für das komplexe Wegintegral). Der Absolutbetrag<br />

eines Wegintegrals ist beschränkt durch das Produkt der euklidischen<br />

Länge des Weges im Sinne von II.7.1.1 mit dem Supremum der Absolutbeträge<br />

der Funktionswerte auf dem Weg. Ist γ : [a, b] → C unser Integrationsweg,<br />

so gilt also in Formeln<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

f(z) dz<br />

≤<br />

<br />

<br />

sup |f(γ(t))| L(γ)<br />

t∈[a,b]<br />

γ

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