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Analysis

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13. STETIGE DARSTELLUNGEN VON LIE-GRUPPEN 1119<br />

13 Stetige Darstellungen von Lie-Gruppen<br />

13.1 Differenzieren vektorwertiger Funktionen<br />

13.1.1. In der <strong>Analysis</strong>, genauer in IV.1.2.2, haben wir unter anderem das<br />

Differenzieren von Abbildungen von einer halboffenen Teilmenge eines normierten<br />

reellen Raums in einen normierten reellen Vektorraum besprochen.<br />

Es ist nun so, daß die dort gegebenen Definitionen, Resultate und Beweise<br />

sich ohne Schwierigkeiten verallgemeinern lassen auf den Fall von Abbildungen<br />

von einer halboffenen Teilmenge eines normierten reellen Raums<br />

oder auch einer offenen Teilmenge einer Mannigfaltigkeit in einen beliebigen<br />

reellen Hausdorff’schen topologischen Vektorraum. Wir formulieren im Folgenden<br />

als Referenz die Definitionen und Resultate in dieser Allgemeinheit,<br />

überlassen die Beweise jedoch im Wesentlichen dem Leser.<br />

Definition 13.1.2. Sei (E, ) ein normierter Raum, V ein Hausdorff’scher<br />

topologischer Vektorraum, U ⊂ E eine halboffene Teilmenge und f : U → V<br />

eine Abbildung. Wir nennen f differenzierbar an der Stelle p ∈ U genau<br />

dann, wenn es eine stetige lineare Abbildung L : E → V gibt derart, daß gilt<br />

f(p +<br />

lim<br />

h→0<br />

h) − f(p) − Lh h Gibt es solch eine Abbildung L, so ist sie wohlbestimmt, heißt das Differential<br />

von f bei p und wird notiert L = : dpf. Im Spezialfall E = R<br />

vereinbaren wir des weiteren die Notation f ′ (p) := (dpf)(1).<br />

13.1.3. Nehmen wir hier an, daß die Topologie auf V von einer Norm herkommt,<br />

so erhalten wir modulo der üblichen Identifikation von V mit seinem<br />

eigenen Richtungsraum unsere bisherige Definition IV.1.2.2.<br />

Satz 13.1.4 (Kettenregel, erste Variante). Seien U, V normierte reelle<br />

Räume und W ein Hausdorff’scher topologischer Vektorraum. Seien A ⊂ U,<br />

B ⊂ V halboffene Teilmengen und seien f : A → V, g : B → W Abbildungen<br />

mit f(A) ⊂ B. Ist f differenzierbar in p ∈ A und g differenzierbar in f(p) ∈<br />

B, so ist auch g ◦ f differenzierbar in p ∈ A und es gilt<br />

= 0<br />

dp(g ◦ f) = (df(p)g) ◦ (dpf)<br />

Beweis. Man kopiere den Beweis des Spezialfalls IV.1.3.1.<br />

Definition 13.1.5. Sei M eine differenzierbare Mannigfaltigkeit, f : M → V<br />

eine Abbildung in einen Hausdorff’schen topologischen Vektorraum und p ∈

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