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Analysis

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500 KAPITEL IV. FUNKTIONEN MEHRERER VERÄNDERLICHEN<br />

5.2.7. Oft wird dieser Satz auch als Satz von Picard-Lindelöf zitiert. Beim<br />

Beweis zeigen wir stärker als in Teil 2 formuliert: Ist das Definitionsintervall<br />

unserer größten Integralkurve nach oben beschränkt, so kann sie nicht ab<br />

irgendeinem Zeitpunkt ganz innerhalb irgendeiner in unserem affinen Raum<br />

abgeschlossenen Teilmenge bleiben, die im Definitionsbereich unseres Vektorfelds<br />

enthalten ist und auf der unser Vektorfeld beschränkt ist.<br />

5.2.8. Allgemeiner gilt unser Satz auch für stetige zeitabhängige Vektorfelder<br />

A : U → X auf U ⊂◦ R × X, die nur lokal partiell lipschitzstetig sind in<br />

dem Sinne, daß jeder Punkt von U eine offene Umgebung besitzt, in der sie<br />

im Sinn von 5.2.4 partiell lipschitzstetig sind. Der Beweis ist derselbe, man<br />

muß sich dafür nur auf 5.2.4 stützen. Diese Allgemeinheit ist insbesondere<br />

bei der Behandlung linearer Differentialgleichungen von Nutzen.<br />

Beweis. Zunächst zeigen wir, daß je zwei Integralkurven γ, ψ mit demselben<br />

Anfangswert p und demselben Definitionsintervall I übereinstimmen. Wir<br />

zeigen nur, daß sie auf I ∩ [0, ∞) übereinstimmen, für I ∩ (−∞, 0] argumentiert<br />

man analog. Stimmen aber unsere Wege auf I ∩ [0, ∞) nicht überein,<br />

so wäre das Supremum s über alle t ∈ I mit γ|[0, t] = ψ|[0, t] nicht das Supremum<br />

von I. Wegen der Stetigkeit der Integralkurven gälte γ(s) = ψ(s),<br />

und nach der Eindeutigkeitsaussage in Lemma 5.2.3 muß dann auch gelten<br />

γ|[0, t + η] = ψ|[0, t + η] für ein positives η, im Widerspruch zur Wahl von s.<br />

Folglich stimmen je zwei Integralkurven mit Anfangswert p auf dem Schnitt<br />

ihrer Definitionsbereiche überein und es gibt genau eine größte Integralkurve<br />

mit Anfangswert p, deren Definitionsbereich eben die Vereinigung der Definitionsbereiche<br />

aller Integralkurven zu p ist. Wäre dieser Definitionsbereich<br />

nicht offen, so enthielte er sein Supremum oder sein Infimum. Dann könnten<br />

wir jedoch um die Bilder dieser Grenzpunkte auch wieder Integralkurven mit<br />

offenem Definitionsbereich finden und “ankleben” und unsere Integralkurve<br />

wäre nicht maximal gewesen. Dieser Widerspruch zeigt, daß unsere größte<br />

Integralkurve offenen Definitionsbereich hat. Bezeichne schließlich A unser<br />

Vektorfeld und U ⊂◦ X seinen Definitionsbereich. Ist γ : [0, b) → U eine<br />

Integralkurve von A, deren Bild in einem Kompaktum M ⊂ U landet, so<br />

ist wegen ˙γ(t) = A(γ(t)) ihre Geschwindigkeit ˙γ(t) beschränkt auf [0, b),<br />

mithin ist γ lipschitzstetig und besitzt nach II.7.5.5 eine stetige Fortsetzung<br />

˜γ : [0, b] → M. Die Integralform unserer Differentialgleichung zeigt dann<br />

sofort, daß auch ˜γ eine Integralkurve von A sein muß. Mithin kann eine Integralkurve<br />

mit nach oben beschränktem Definitionsbereich, die ganz in einem<br />

Kompaktum M ⊂ U verläuft, schon einmal nicht maximal sein. Wir erklären<br />

nun noch, warum eine maximale Integralkurve mit nach oben beschränktem<br />

Definitionsbereich ab einem gewissen Zeitpunkt auch nicht mehr in ein vorgegebenes<br />

Kompaktum zurückkehren darf. Sicher besitzt unser Kompaktum

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