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Analysis

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3. WEGINTEGRALE 415<br />

3.4 Wegzusammenhang<br />

Definition 3.4.1. Ist X ein topologischer Raum und sind x, y ∈ X Punkte,<br />

so nennen wir eine stetige Abbildung γ : [a, b] → X mit γ(a) = x und γ(b) =<br />

y einen Weg von x nach y. Ein topologischer Raum X heißt wegweise<br />

zusammenhängend oder auch kurz wegzusammenhängend genau dann,<br />

wenn er nicht leer ist und es für je zwei Punkte unseres Raums einen Weg<br />

vom einen zum anderen gibt.<br />

Übung 3.4.2. Auf jedem topologischen Raum X definiert man die Relation<br />

W der “Wegverbindbarkeit” durch die Vorschrift, daß gilt xW y genau<br />

dann, wenn es in X einen Weg von x nach y gibt. Man zeige, daß das eine<br />

Äquivalenzrelation ist. Hinweis: Die Transitivität ergibt sich durch das<br />

“Aneinanderhängen von Wegen” und die Stetigkeit der so entstehenden Wege<br />

folgt mit II.6.5.35. Die Äquivalenzklassen für die Äquivalenzrelation der<br />

Wegverbindbarkeit heißen die Wegzusammenhangskomponenten unseres<br />

Raums. Man zeige, daß die Wegzusammenhangskomponenten eines topologischen<br />

Raums offen sind genau dann, wenn jeder Punkt eine wegzusammenhängende<br />

Umgebung besitzt.<br />

Definition 3.4.3. Unter einem stückweise linearen Weg in einem reellen<br />

Raum verstehen wir einen Weg, der aus endlich vielen Geradensegmenten zusammengesetzt<br />

ist. Genauer und in Formeln heißt als ein Weg γ : [a, b] → X<br />

in einem reellen Raum stückweise linear genau dann, wenn es eine Unterteilung<br />

a = a0 < a1 < . . . < an = b gibt derart, daß γ auf jedem Teilintervall<br />

[ai−1, ai] mit der Restriktion einer affinen Abbildung R → X übereinstimmt.<br />

3.4.4. Im Lichte unserer allgemeinen Definitionen müßten wir eigentlich eher<br />

von einem “stückweise affinen Weg” reden, aber das tut kein Mensch.<br />

Lemma 3.4.5. In einer wegzusammenhängenden offenen Teilmenge eines<br />

normierten reellen Raums lassen sich je zwei Punkte auch durch einen stückweise<br />

linearen Weg verbinden.<br />

Beweis. Sei A ⊂◦ V unsere Teilmenge und seien x, y ∈ A gegeben. Nach<br />

Annahme gibt es einen Weg γ : [a, b] → A von x nach y. Ohne Beschränkung<br />

der Allgemeinheit dürfen wir A = V annehmen. Dann ist der Abstand zum<br />

Komplement von A nach II.6.2.22 eine stetige Funktion dV \A : V → R ohne<br />

Nullstelle auf A und dV \A◦γ hat nach II.3.4.3 auf [a, b] ein Minimum ε > 0, als<br />

da heißt, es gibt ε > 0 derart, daß alle Punkte aus γ([a, b]) mindestens den<br />

Abstand ε zum Komplement von A haben. Andererseits ist γ gleichmäßig<br />

stetig, wir finden also eine Unterteilung a = a0 ≤ a1 ≤ . . . ≤ an = b<br />

unseres Intervalls mit γ(ai) − γ(ai−1) < ε für 1 ≤ i ≤ n. Ein zwischen den

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