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Analysis

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542 KAPITEL IV. FUNKTIONEN MEHRERER VERÄNDERLICHEN<br />

nach 6.4.12 schreiben als punktweisen Grenzwert einer Folge von µ-meßbaren<br />

Stufenfunktionen f(x) = lim sn(x). Dann verkleinern wir die Grundflächen<br />

aller Stufen von von Null verschiedener Höhe zu meßbaren Mengen so, daß<br />

sich das Maß der Stufen nicht ändert, und erhalten eine Folge von meßbaren<br />

Stufenfunktionen ˜sn, die außerhalb einer meßbaren Nullmenge A punktweise<br />

gegen f konvergiert, und betrachten den punktweisen Grenzwert ˜ f(x) =<br />

limn→∞[A](x)˜sn(x).<br />

Ergänzende Übung 6.4.23. Nach 6.2.17 gibt es für jede linksseitig stetige monoton<br />

wachsende Funktion f : R → R genau ein topologisches Maß df auf<br />

R mit (df)([a, b)) = f(b) − f(a) für beliebige a, b ∈ R mit a < b. Man zeige:<br />

Ist unser f zusätzlich stetig differenzierbar, so stimmt df überein mit dem<br />

Vielfachen f ′ (x) dx des Lebesgue-Maßes.<br />

Ergänzende Übung 6.4.24. Ist f : R n → R monoton wachsend und linksseitig<br />

stetig in jeder Variablen, so wissen wir aus 6.2.8, daß es auf dem Mengenring<br />

aller endlichen Vereinigungen beschränkter Quader der Gestalt [a1, b1)×. . .×<br />

[an, bn) genau ein Prämaß µf gibt derart, daß für ai, bi ∈ R mit ai < bi der<br />

Wert µf([a1, b1)×. . .×[an, bn)) auf dem Quader die“alternierende Summe der<br />

Werte von f auf den Ecken” ist. Man zeige: Existiert die gemischte partielle<br />

Ableitung ∂1 . . . ∂nf und ist stetig, so stimmt die Caratheodory-Fortsetzung<br />

µf unseres Prämaßes überein mit dem Vielfachen des (∂1 . . . ∂nf) d n x des<br />

Lebesgue-Maßes.<br />

6.5 Integrierbare Funktionen und ihr Integral<br />

Definition 6.5.1 (Integrierbare Funktionen und ihr Integral). Gegeben<br />

ein Maßraum X = (X, M, µ) heißt eine Funktion f : X → R integrierbar<br />

oder genauer meßbar und integrierbar genau dann, wenn sie meßbar<br />

ist und wenn zusätzlich gilt |f| < ∞ im Sinne des in 6.4.6 erklärten Integrals<br />

nichtnegativer Funktionen. Wir definieren das Integral f ∈ R einer<br />

integrierbaren Funktion f : X → R durch die Vorschrift<br />

<br />

f := f + <br />

− f −<br />

wobei f + , f − : X → [0, ∞) den positiven bzw. negativen Anteil von f<br />

bezeichnen, der gegeben wird durch f ± (x) = sup(±f(x), 0). Die Menge aller<br />

integrierbaren Funktionen f : X → R notieren wir je nach der gewünschten<br />

Präzision L1 R (X) = L1R (X; µ) = L1R (X; M, µ).<br />

6.5.2. Wir haben nun genau genommen zwei Integrale definiert: Erst ein Integral<br />

für meßbare nichtnegative Funktionen mit Werten in [0, ∞], das Werte in

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