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Analysis

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5. GEWÖHNLICHE DIFFERENTIALGLEICHUNGEN 501<br />

M eine endliche Überdeckung durch offene Teilmengen von U, auf denen<br />

unser Vektorfeld jeweils lipschitzstetig ist. Mit II.6.7.16 finden wir auch ein<br />

ε > 0 derart, daß die Menge N aller Punkte von X mit Abstand ≤ ε zu<br />

einem Punkt von M in der Vereinigung der Mengen dieser endlichen Überdeckung<br />

enthalten ist. Da unser Vektorfeld auch auf N lipschitzstetig ist,<br />

hat unsere Integralkurve dann an allen Stellen aus N, die sie durchläuft, eine<br />

gleichmäßig beschränkte Geschwindigkeit. Wann immer unsere maximale<br />

Integralkurve einen Punkt aus M durchläuft, muß sie also noch für eine gewisse<br />

von diesem Punkt unabhängige Zeitspanne innerhalb von N weiterlaufen.<br />

Sind wir näher als diese Zeitspanne am oberen Ende des Definitionsbereichs<br />

unserer maximalen Integralkurve, so kann unsere Integralkurve demnach keine<br />

Punkte aus M mehr durchlaufen, da sie ja wegen 5.2.7 nicht ab einem<br />

vorgegebenen Zeitpunkt in N bleiben darf, und es sonst nicht mehr schaffen<br />

könnte, N noch zu verlassen.<br />

5.3 Lineare Differentialgleichungen<br />

Satz 5.3.1 (Homogene lineare Differentialgleichungen). Gegeben ein<br />

halboffenes Intervall I ⊂ R, ein endlichdimensionaler reeller Vektorraum<br />

V und eine stetige Abbildung M : I → End V bilden die differenzierbaren<br />

Abbildungen γ : I → V mit<br />

γ ′ (t) = M(t)γ(t) ∀t ∈ I<br />

einen Untervektorraum L ⊂ Ens(I, V ), den Lösungsraum unserer Differentialgleichung.<br />

Weiter ist für jedes t0 ∈ I das Auswerten bei t0 ein Isomorphismus<br />

L ∼ → V, γ ↦→ γ(t0), der Anfangswertisomorphismus.<br />

Ergänzung 5.3.2. Der Satz gilt mit fast demselben Beweis auch im Fall eines<br />

beliebigen Banachraums V, wenn man statt dem Raum End V aller Endomorphismen<br />

von V den normierten Raum B(V ) aller stetigen Endomorphismen<br />

von V betrachtet. Wir müssen dann nur am Schluß etwas sorgfältiger argumentieren,<br />

etwa in dem Sinne, daß eine auf [0, b) definierte Integralkurve<br />

nach den Abschätzungen im Beweis gleichmäßig stetig wäre und sich nach<br />

II.7.5.5 stetig auf [0, b] fortsetzen ließe. Das Bild dieser stetigen Fortsetzung<br />

ist dann das gesuchte Kompaktum, das nicht verlassen wird, im Widerspruch<br />

zu 5.2.8.<br />

Beweis. Daß unser Lösungsraum L ⊂ Ens(I, V ) ein Untervektorraum ist und<br />

das Auswerten bei t0 linear, scheint mir beides offensichtlich. Es bleibt nur,<br />

Injektivität und Surjektivität des Auswertens zu zeigen. Ohne Beschränkung<br />

der Allgemeinheit dürfen wir dazu t0 = 0 annehmen. Falls I nicht offen ist,

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