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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

II. Verhalten <strong>von</strong> Landesregierung <strong>und</strong> Landesbehörden gegenüber den Beschuldigten<br />

des FlowTex-Verfahrens ab dem Zeitpunkt der ersten Ermittlungen gegen<br />

die FlowTex-Firmengruppe im Jahr 1996 bis zur Betriebsprüfung im Oktober<br />

1999, insbesondere<br />

1. welche Personen in Landesbehörden <strong>und</strong> Landesregierung zu welchem Zeitpunkt<br />

<strong>von</strong> der Selbstanzeige der Frau Neumann <strong>und</strong> den anonymen Anzeigen<br />

<strong>und</strong> Anschuldigungen ab dem Jahr 1996 gegen das Geschäftsgebaren der<br />

FlowTex-Firmengruppe Kenntnis hatten <strong>und</strong> wer aufgr<strong>und</strong> bestehender <strong>Bericht</strong>spflichten<br />

hätte informiert werden müssen;<br />

Vorbemerkung<br />

Nach derzeitigem Kenntnisstand gab es im angesprochenen Zeitraum (1996 bis<br />

Oktober 1999) die Selbstanzeige der Frau Neumann vom 5. Februar 1996 sowie<br />

drei Anzeigen an Finanz- bzw. Justizbehörden mit Hinweisen auf Unregelmäßigkeiten<br />

im Geschäftsgebaren der FlowTex-Gruppe:<br />

– Mit Schreiben vom 5. Februar 1996, abgegeben am 6. Februar 1996 beim Finanzamt<br />

Weimar – noch vor Beginn der Betriebsprüfung am 22. April 1996 –,<br />

richtete die Geschäftsführerin der KSK, Frau Angelika Neumann, ein Schreiben<br />

an den Vorsteher des Finanzamts Weimar, in dem sie sich verschiedener<br />

Manipulationen in der Buchführung der KSK bezichtigte. Im Wesentlichen<br />

hat die Selbstanzeige folgenden Inhalt: Sie (Frau Neumann) habe in den Jahren<br />

1991 bis 1993 veranlasst, dass die KSK Zahlungen an Rechtsanwalt<br />

Schmalfuß, Pforzheim, in Höhe <strong>von</strong> ca. 61,5 Mio. DM, in den Jahren 1994<br />

<strong>und</strong> 1995 (nach dem Prüfungszeitraum) 24,9 Mio. DM leistet, der diese Gelder<br />

wiederum an sie selbst bar ausgehändigt habe. Mit diesen Geldern habe sie<br />

ausländische Geschäftspartner bar bezahlt, um den Geschäftsaufbau zu forcieren.<br />

Aus dem Bruttobetrag der Zahlungen in den Jahren 1991 bis 1993 sei im<br />

Rahmen der Jahresabschlussbuchungen zu Unrecht Vorsteuer herausgerechnet<br />

<strong>und</strong> der Nettobetrag als Aufwand verbucht worden. Die Zahlungen in den Jahren<br />

1994 <strong>und</strong> 1995 seien noch nicht gewinnmindernd gebucht, auch Vorsteuern<br />

seien insoweit nicht herausgerechnet worden. Sie fügte hinzu, sie habe bisher<br />

noch nicht feststellen können, ob alle Beträge tatsächlich als Aufwand gebucht<br />

worden sind, sie gehe aber zum Nachteil der KSK da<strong>von</strong> aus, dass der<br />

Gesamtbetrag zu berichtigen sei. Der Steuerberater der KSK, Wawra, habe<br />

Zweifel geäußert, dass die Finanzverwaltung derartige Zahlungen als Betriebsausgaben<br />

anerkenne. Sie müsse vielmehr damit rechnen, dass diese als<br />

verdeckte Gewinnausschüttungen angesehen werden. Frau Neumann äußerte<br />

die Bitte, die steuerliche Behandlung der Zahlungen im Rahmen der Außenprüfung<br />

zu besprechen <strong>und</strong> diese Gelder als Betriebsausgaben anzuerkennen.<br />

Die Anteile an der KSK GmbH würden <strong>von</strong> ihr zu 100 % treuhänderisch für<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser gehalten, wie dies im Rahmen der<br />

vorangegangenen Betriebsprüfung für die Jahre 1988 bis 1990 festgestellt<br />

worden sei. Sie gebe die Nachmeldung in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführerin<br />

<strong>und</strong> Anteilseignerin der KSK, als Treuhänderin für Manfred Schmider<br />

<strong>und</strong> Dr. Klaus Kleiser sowie namens <strong>und</strong> im Auftrag <strong>von</strong> Rechtsanwalt<br />

Schmalfuß ab.<br />

Als Frau Neumann erfuhr, dass nicht das Finanzamt Weimar, sondern das Finanzamt<br />

Erfurt für die Besteuerung der KSK zuständig ist, gaben sie <strong>und</strong> der<br />

<strong>von</strong> ihr hinzugezogene Rechtsanwalt Kullen das Schreiben am folgenden Tag,<br />

7. Februar 1996, beim Finanzamt Erfurt persönlich ab. Die Angelegenheit wurde<br />

hierbei mit dem Vorsteher <strong>und</strong> Vertretern der Steuerfahndung sowie der<br />

Bußgeld- <strong>und</strong> Strafsachenstelle (BuStra) erörtert. Mit Schreiben vom 8. Februar<br />

1996 an das Finanzamt Erfurt präzisierte Rechtsanwalt Kullen, Bezug nehmend<br />

auf die Besprechung vom Vortage, die Selbstanzeige. Im Wesentlichen<br />

führte er aus, dass die Zahlungen der KSK in vollem Umfang als verdeckte Gewinnausschüttungen<br />

an die Gesellschafter anzusehen seien.<br />

– Am 25. April 1996 teilte ein anonymer Anrufer einem Bediensteten des Finanzamts<br />

Weimar telefonisch mit, dass über die Fa. KSK ca. 1.000 Maschinen<br />

verleast, tatsächlich aber nur 129 Maschinen hergestellt worden seien. Das Finanzamt<br />

Weimar reichte diese Information an die Steuerfahndung Erfurt wei-<br />

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