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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

1018<br />

(d) PowerDrill-Gruppe, Rastatt<br />

Prüfungszeitraum: 1991 bis 1994<br />

Gesellschafter: Matthias Schmider<br />

Prüfungsdauer: September 1996 bis Herbst 1997<br />

Betriebsprüfer: ORR a.D. Gartner (bis Sommer 1997)<br />

AR Seyfried (September 1996 bis zum Abschluss)<br />

Steueramtmann Hörth (September 1996 bis zum Abschluss)<br />

Vor Beginn der eigentlichen Betriebsprüfung führte das Finanzamt Rastatt im Oktober<br />

1995 bei der PowerDrill GmbH & Co KG eine Umsatzsteuersonderprüfung<br />

durch. Zur Überprüfung <strong>von</strong> umsatzsteuerfreien Vermietungen <strong>von</strong> Bohrsystemen<br />

an die PowerDrill France SARL – ein 100 %-iges Tochterunternehmen der Power-<br />

Drill GmbH & Co KG – in zweistelliger Millionenhöhe richtete das Finanzamt am<br />

20. Dezember 1995 ein Auskunftsersuchen an die französischen Steuerbehörden,<br />

um in Erfahrung zu bringen, in welcher Höhe die dortige Firma Umsätze erklärte.<br />

Da PowerDrill France SARL den französischen Steuerbehörden keine zufriedenstellenden<br />

Auskünfte erteilte, begannen sie im September 1996 eine Betriebsprüfung<br />

in Frankreich. Während der zeitgleich in Deutschland stattfindenden Betriebsprüfung<br />

informierten sich die deutschen <strong>und</strong> französischen Prüfer unmittelbar.<br />

Am 23. September 1996 begann die Betriebsprüfung bei der Unternehmensgruppe<br />

Matthias Schmider für die Jahre 1991 bis 1994. Bei der PowerDrill-Gruppe<br />

trafen die Betriebsprüfer im Wesentlichen folgende steuerlich <strong>und</strong> steuerstrafrechtlich<br />

bedeutsameN Feststellungen:<br />

• Die PowerDrill-Gruppe hatte sog. „Subventionszahlungen“ (Markterschließungskostenzuschüsse)<br />

<strong>von</strong> der KSK in Höhe <strong>von</strong> ca. 40 Mio. DM nicht versteuert.<br />

• Matthias Schmider hatte bei der Gründung der PowerDrill GmbH & Co. KG<br />

zwei Bohrsysteme (mit den Endnummern 98 <strong>und</strong> 99), die in Wirklichkeit nie<br />

hergestellt worden waren, als Vermögen bilanziert.<br />

• PowerDrill France SARL hatte bei der Gründung eine Zahlung nach Liechtenstein<br />

in Höhe <strong>von</strong> 5,7 Mio. DM als Anschaffungskosten für vier Bohrsysteme<br />

verbucht, obwohl diese Bohrsysteme nie an PowerDrill France geliefert worden<br />

waren.<br />

Darüber hinaus konnten sie auch im Auskunftsaustausch mit Frankreich keine Erkenntnisse<br />

gewinnen, dass weitere Bohrsysteme bei der PowerDrill-Gruppe fehlten.<br />

Nach Einleitung des Steuerstrafverfahrens am 28. Oktober 1996 <strong>und</strong> Abgabe an<br />

die Staatsanwaltschaft [vgl. A. II. 2. c), Seite 62] gegen Matthias Schmider korrigierten<br />

die Betriebsprüfer umgehend die Bilanzansätze in Form einer Zwischenauswertung,<br />

was zu Steuernachforderungen in Höhe <strong>von</strong> rd. 25 Mio. DM<br />

führte. Aus der Betriebsprüfung bei PowerDrill ergaben sich insgesamt Mehrsteuern<br />

<strong>von</strong> ca. 30 Mio. DM, die Matthias Schmider teilweise durch Überweisungen,<br />

teilweise durch Verrechnung mit Erstattungsansprüchen in Folge <strong>von</strong> Verlustrückträgen<br />

aus den Jahren 1995 / 1996 beglich.<br />

(e) Finakant AG<br />

Die Betriebsprüfung für die Jahre 1990 bis 1993 erstreckte sich auch auf die einzelnen<br />

FlowTex-Servicegesellschaften, die die Finakant AG ab 1990 / 1991<br />

mehrheitlich beherrschte. Die Betriebsprüfung konnte fortgesetzt werden, weil<br />

zumindest zu Beginn des Prüfungszeitraums 1990 die FlowTex-Servicegesellschaften<br />

mehrheitlich noch zum FlowTex-Konzern gehörten.<br />

(2) Selbstanzeige <strong>von</strong> Frau Neumann<br />

Nach Eingang der Selbstanzeige der Frau Neumann (vgl. A. II. 1., Seite 37) beim<br />

Finanzamt Erfurt nahm das weitere Verfahren folgenden Verlauf: Das Finanzamt

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