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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

gen <strong>und</strong> habe gesagt: „Noch einmal in der Tonart, <strong>und</strong> dann ist hier Schluss.<br />

Dann gehen wir“. Er habe dann einen Ausgleich versucht <strong>und</strong> Herrn Nagel gebeten,<br />

sich zurückzunehmen. Das habe Herr Nagel als Disziplinierung empf<strong>und</strong>en.<br />

Aber es sei doch klar, wenn der Verteidiger sage, jetzt gehen wir, dann sei es das<br />

mit der Vernehmung gewesen. Er sei aber an einem Geständnis interessiert gewesen.<br />

Herr Nagel habe natürlich, weil er auch ein guter Kriminalist sei, sehr früh die<br />

richtigen Fragen gestellt <strong>und</strong> gebohrt. Man könne aber <strong>von</strong> einem Betrüger in der<br />

Größenordnung in den ersten zwei, drei Vernehmungen nicht alles erwarten. Unter<br />

Hinweis auf ein Standardwerk zur Vernehmungslehre wies der Zeuge darauf<br />

hin, dass man im Rahmen des Arbeitsbündnisses eine Kontaktsuche machen müsse.<br />

Man müsse fre<strong>und</strong>lich zu dem Beschuldigten sein <strong>und</strong> ihm einen Vertrauensvorschuss<br />

geben. Natürlich könne man sagen, man habe es mit dem größten Betrüger<br />

der Republik zu tun, aber er habe mit dem Menschen arbeiten müssen <strong>und</strong><br />

sei derjenige, der ihm die Hand habe geben müssen oder auch gegeben habe. Herr<br />

Schmider habe, das sage er jetzt einfach einmal, ordentliche Manieren. Das sei<br />

kein böser Mensch in dem Sinn, dass er unflätig werde. Jedenfalls nicht ihm gegenüber.<br />

Man könne also nicht zu ihm sagen, „Sie sind der größte Betrüger“ <strong>und</strong><br />

„Lügen Sie nicht!“, sondern wenn er gemerkt habe, dass Herr Schmider gelogen<br />

habe, habe er gesagt, „So, stopp, jetzt überlegen Sie sich das noch einmal“. Und<br />

dann fünf Minuten später sei er gekommen, „Ich korrigiere mich“. So gehe das.<br />

So lasse man jemandem den Schutz. Wenn man brülle, dann erreiche man nichts.<br />

Irgendwann einmal habe Herr Schmider gesagt, das sei auch in der Zeitung gestanden,<br />

er gehe jetzt, er sei Vorsitzender der Fischgruppe im Gefängnis <strong>und</strong> habe<br />

jetzt keine Lust mehr. Und was mache man dann im demokratischen Rechtsstaat<br />

als Staatsanwalt, man lasse ihn gehen, denn er müsse ja keine Aussage machen.<br />

Zu den Differenzen zwischen der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> EKHK Nagel führte der<br />

Zeuge weiter aus, Herr Nagel habe sicher auch eingebracht, dass die gemeinsamen<br />

Vernehmungen Schmider/Kleiser nichts gebracht hätten, weil beide nur<br />

das zugegeben hätten, was ohnehin bereits festgestanden habe.<br />

Er lese hierzu folgende drei Sätze aus dem Urteil des Landgerichts Mannheim<br />

vom 18. Dezember 2001 vor:<br />

„Weiter wurde zugunsten insbesondere der Angeklagten Manfred Schmider<br />

<strong>und</strong> Dr. Kleiser berücksichtigt, dass sie über ihre Geständnisse hinaus – die<br />

Angeklagten Manfred Schmider <strong>und</strong> Dr. Kleiser schon früh im Ermittlungsverfahren<br />

– an der Aufklärung der Taten über ihren jeweiligen Tatbeitrag hinaus<br />

mitgewirkt haben.“<br />

Das sei keine Gefälligkeitsbescheinigung für den Staatsanwalt <strong>und</strong> die Doppelvernehmungen,<br />

sondern das sei objektiv <strong>von</strong> einer Strafkammer des Landgerichts<br />

festgestellt worden. In dem Urteil des zweiten Verfahrens gegen Manfred Schmider<br />

schreibe die Kammer<br />

„Das Geständnis ermöglichte ein stark abgekürztes <strong>und</strong> vereinfachtes Verfahren.<br />

Eine komplizierte <strong>und</strong> langwierige Beweisaufnahme wurde hierdurch erspart.<br />

Weiter wurde insbesondere strafmildernd berücksichtigt, dass er über<br />

sein Geständnis hinaus, das er schon früh im Ermittlungsverfahren einbrachte,<br />

an der Aufklärung der Taten über seinen jeweiligen Tatbeitrag hinaus <strong>und</strong> an<br />

der Aufklärung der Taten <strong>von</strong> Mitbeschuldigten mitgewirkt hat. Er hat damit<br />

auch zur Vermögenssicherung zugunsten der Geschädigten beigetragen.“<br />

Der Zeuge erklärte weiter, Herr Nagel habe ja ein Disziplinarverfahren bekommen.<br />

Er habe nach seiner Vernehmung als Zeuge in der Hauptverhandlung Presseerklärungen<br />

abgegeben, obwohl er hierfür keine Zuständigkeit gehabt habe. Auf<br />

weitere Kontakte Herrn Nagels mit der Presse angesprochen, erklärte der Zeuge,<br />

die Staatsanwaltschaft habe in einem relativ frühen Stadium gemerkt, dass Informationen<br />

herausgegangen seien, die nur <strong>von</strong> Insidern haben stammen können. Innerhalb<br />

der Staatsanwaltschaft seien nur drei Personen in Frage gekommen, Herr<br />

Jobski als sein Vorgesetzter, die dazugehörende Schreibkraft <strong>und</strong> er als Sachbearbeiter.<br />

Für sich lege er die Hand ins Feuer, für die Schreibkraft <strong>und</strong> für Herrn Jobski<br />

ebenso. Also sei klar gewesen, dass die <strong>und</strong>ichte Stelle bei der Polizei ge-<br />

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