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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

führt habe <strong>und</strong> in dem dieser bestätigte, dass er eine Tutanchamun-Büste im<br />

Büro des Schmider gesehen hatte.<br />

Konieczny bestätigte in seiner Vernehmung diese Feststellung des Vorhandenseins<br />

dieser Büste im Büro des Manfred Schmider in der Köllestraße. Auch<br />

seine Beschreibung <strong>von</strong> dieser Büste deckt sich im Wesentlichen mit der Beschreibung<br />

der Zeugin Backenstos <strong>und</strong> des Karl Schöntag.<br />

Auf Befragen erklärte Herr Konieczny ausdrücklich die Freigabe des Telefonmitschnittes<br />

v. 16. Dezember 1995 zu den Ermittlungsakten. Auf den gesprochenen<br />

Inhaltes dieses Mitschnittes, in dem Konieczny schon damals seine<br />

Kenntnis vom Vorhandensein einer solchen Büste im Büro des Manfred Schmider<br />

bestätigte, wird verwiesen.<br />

Beweis: Vernehmungsaussage Konieczny v. 14. Juni 2000 Reg., AS 59 bis<br />

61 <strong>und</strong> Tonbandaufnahme eines Telefongespräches v. 16. Dezember<br />

1995 als Anlage<br />

Eine weitere Bestätigung des Vorhandenseins einer Tutanchamun-Büste im Büro<br />

des Manfred Schmider in der Köllestraße ergab sich durch die Befragung des<br />

hier i. S. FlowTex vernommenen ehemaligen Geschäftsführer der Fa. Karo u.<br />

FlowTex-Servicegesellschaft – Gerald Kreis (s. a. u. 2.1.). Auch er hatte eine<br />

solche Büste im Büro des Schmider gesehen, konnte diese aber nicht beschreiben.<br />

Beweis: Vernehmungsaussage Kreis v. 21. August 2000, AS 83 bis 85<br />

II. Auswertung <strong>von</strong> Aussagen/Darstellung <strong>von</strong> auffälligen Widersprüchen:<br />

Vernehmungsaussagen aus den tatzeitbezogenen Aussagen 1986, als auch aus<br />

dem Wiederaufnahmeverfahren 1995/96 weisen zum Teil nicht unerhebliche<br />

Widersprüche auf, die aufgr<strong>und</strong> der Aktenlage weder 1986 ff, noch 1995 ff, abgeklärt<br />

wurden.<br />

Da nicht ausgeschlossen werden kann – so zumindest die Argumentation der<br />

Verteidigung zum Verfahren 1995/96 –, dass der Täter Schöntag vor seiner<br />

Vernehmung Kenntnis <strong>von</strong> den Vernehmungsaussagen des Schenk erhielt, vielleicht<br />

auch <strong>von</strong> anderen Zeugenaussagen – wird hier nur eingegangen auf die<br />

Aussagen des Täters Schenk, des in 1995 Mitbeschuldigten Manfred Schmider,<br />

sowie auf entsprechende Zeugenaussagen.<br />

Dazu ist nochmals festzuhalten, dass die Aussagen des Schenk bereits am<br />

26. Juni 1995 zustande kamen <strong>und</strong> eigentlich erst das Verfahren gegen Manfred<br />

Schmider wegen Verdachts des vorgetäuschten Raubüberfalles auslösten.<br />

Unter diesem Aspekt sind auch seine Aussagen zu sehen, soweit diese auch im<br />

vorherigen Abschnitt dieses <strong>Bericht</strong>s tangieren.<br />

Da ist seine Aussage über ein Treffen mit Schmider bezüglich der Planung zur<br />

Tatausführung:<br />

„... Jedoch gab Manfred Schmider vor, dass er schauen würde, dass an dem<br />

Tag, an dem der Überfall stattfinden soll, der Hausmeister <strong>und</strong> das Personal,<br />

das gerade bei ihm zu Hause einen Teich errichtet, nicht anwesend sind...“<br />

Beweis: Vernehmungsaussage Schenk v. 26. Juni 1995, AS 3<br />

Woher konnte Schenk wissen, dass bei Schmider gerade ein Teich errichtet<br />

wird? Entweder tatsächlich <strong>von</strong> Manfred Schmider oder aber durch ausbaldowern.<br />

Hätte Schenk den Tatort ausbaldowert, hätte er feststellen müssen,<br />

dass die Arbeiter am Teich länger arbeiten, als die Tatzeitplanung, nämlich<br />

16.00 Uhr, vorgab.<br />

Die raubüberfallgeschädigte Zeugin Birgit Eldracher, heute verheiratete<br />

Backenstos, zeigte sich in ihrer Vernehmung vom 22. Mai 1986 überrascht darüber,<br />

dass am Tattag sie alleine im Hause war. „... Normalerweise verrichten<br />

Arbeiter bis 17.30 Uhr Arbeiten im Garten...“<br />

Der am 4. Oktober 1995 vernommene Hausmeister <strong>und</strong> Gärtner der Familie<br />

Schmider, der Zeuge Willi Sommer, sagte zu diesem Sachverhalt: „... Wenn<br />

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