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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

198<br />

Zu A. I. 5.<br />

Ob die Landesregierung, die Ministerien, die Strafverfolgungsbehörden,<br />

Steuerbehörden <strong>und</strong> sonstige Behörden des Landes <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> im<br />

Rahmen <strong>von</strong> Betriebsprüfungen, Strafverfolgungs- <strong>und</strong> Steuerverfahren sowie<br />

sonstigem Verwaltungshandeln, im Zusammenhang mit den Personen<br />

Manfred Schmider <strong>und</strong> Matthias Schmider sowie deren Unternehmungen<br />

ihre Pflichten beachtet haben;<br />

Verhalten <strong>von</strong> Landesregierung <strong>und</strong> Landesbehörden gegenüber den Beschuldigten<br />

des „FlowTex“-Verfahrens vor 1996, insbesondere<br />

5. welche Sachverhalte dazu geführt haben, dass das am 15. März 1995 eingeleitete<br />

Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle<br />

Pforzheim – gegen den in Pforzheim tätigen Rechtsanwalt S. wegen<br />

des Verdachts auf Geldwäsche für die Firmengruppe FlowTex in den Jahren<br />

1993 bis 1995 am 23. Mai 1996 eingestellt worden ist, welche Personen<br />

der Landesbehörden <strong>und</strong> der Landesregierung <strong>von</strong> diesen Vorgängen<br />

Kenntnis hatten <strong>und</strong> wer aufgr<strong>und</strong> bestehender <strong>Bericht</strong>spflichten hätte informiert<br />

werden müssen.<br />

I. Beigezogene Akten<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – 93 Js 129/95<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Karlsruhe 52 Js 13493/96<br />

– Akten der Staatsanwaltschaft Mannheim 609 Js 145/96<br />

– Akten der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe EV 57/96<br />

– Akten des Justizministeriums 410 E 27/2000 Band IV <strong>und</strong> E-410-.2001/114/1<br />

– Akten der Steuerfahndung des Finanzamts Karlsruhe-Durlach:<br />

• „S. ..., Armin, Steufa-ListenNr. 1996“<br />

• „S. ..., Armin (hinsichtl. SA Neumann vom 5. Februar 1996)“<br />

• „Schmider, Manfred V I Handakte – 8/96“<br />

• „628 Js 3693/2000 HA i. S. Schmi/Flow u. a.; <strong>Bericht</strong>e an OFD“<br />

Auf das Verzeichnis der beigezogenen Akten (Allgemeine Anlage 2) wird verwiesen.<br />

1. Tätigkeit <strong>und</strong> Erkenntnisse der unmittelbar befassten Behörden<br />

Bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim – war 1995/96 ein<br />

Ermittlungsverfahren gegen den in Pforzheim tätigen Rechtsanwalt S. wegen des<br />

Verdachts der Geldwäsche anhängig. Gegenstand des Verfahrens waren auffällig<br />

hohe Barabhebungen des Rechtsanwalts S. <strong>von</strong> seinem Anderkonto bei der Sparkasse<br />

Pforzheim.<br />

Das Verfahren basierte auf einer am 13. Oktober 1994 <strong>von</strong> der Sparkasse Pforzheim<br />

erstatteten Geldwäsche-Verdachtsanzeige gemäß § 11 Geldwäschegesetz<br />

(GWG), die eine Barabhebung des Rechtsanwalts S. am 6. Oktober 1994 in Höhe<br />

<strong>von</strong> 7,4 Mio. DM <strong>von</strong> seinem Anderkonto zum Gegenstand hatte. Auf Fragen der<br />

Sparkasse nach dem geschäftlichen Hintergr<strong>und</strong> <strong>und</strong> dem wirtschaftlich Berechtigen<br />

im Sinne des § 8 GWG hatte Rechtsanwalt S. die Auskunft verweigert. Das<br />

Landeskriminalamt <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> übersandte die Verdachtsanzeige am<br />

17. Oktober 1994 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe – Zweigstelle Pforzheim –<br />

zu Händen des für solche Anzeigen zuständigen Dezernenten. Dieser leitete am<br />

5. Januar 1995 ein Vorermittlungsverfahren – 91 AR 6/95 – ein <strong>und</strong> überprüfte<br />

am selben Tag bei der Sparkasse Pforzheim die Kontounterlagen des Rechtsanwalts.<br />

In einem Vermerk hielt der Dezernent fest, dass Beträge bis zu 9 Mio. DM<br />

bar abgehoben worden seien. Diese Geldbeträge seien teilweise über verschiedene<br />

Kreditinstitute nach Pforzheim zur Sparkasse überwiesen worden. Der Absender<br />

sei in allen Fällen die KSK Ettlingen. Deren Geschäftsführer seien Dr. Klaus<br />

Kleiser <strong>und</strong> Manfred Schmider. Nachdem die Sparkasse Pforzheim eine am 5. Ja-

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