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Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

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<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

Bestand der eigenen, der geleasten <strong>und</strong> der gemieteten Systeme wurde durch<br />

die Gesellschaft mit Bestandslisten der Nutzer zum 31. Dezember des Geschäftsjahres<br />

nachgewiesen <strong>und</strong> stichprobenweise anlässlich der Prüfung des<br />

Jahresabschlusses im März 1996 in Augenschein genommen. Außerdem erfolgten<br />

Plausibilitätskontrollen der Bestände über Leasing- <strong>und</strong> Mietaufwendungen<br />

<strong>und</strong> Mietverträge, über Versicherungsaufwendungen (Versicherungsbestandsliste)<br />

<strong>und</strong> Umsatzprovisions- <strong>und</strong> sonstige Systemerträge.“<br />

In Absprache mit der Oberfinanzdirektion Karlsruhe <strong>und</strong> dem zuständigen Finanzamt<br />

Erfurt zogen die Betriebsprüfer aus der Weigerung der KSK, die Empfänger<br />

der in der Selbstanzeige erwähnten Bargeldzahlungen zu benennen, die gebotenen<br />

steuerlichen Konsequenzen <strong>und</strong> ließen alle damit zusammenhängenden gebuchten<br />

Betriebsausgaben nicht zum Abzug zu (§ 160 AO). Außerdem setzten sie nach Abgabe<br />

der angeforderten Erklärungen zum Gesellschaftsverhältnis der KSK verdeckte<br />

Gewinnausschüttungen bei Frau Angelika Neumann an. Insgesamt hatten<br />

die Betriebsprüfer bei der zweiten Betriebsprüfung verdeckte Gewinnausschüttungen<br />

in Höhe <strong>von</strong> ca. 78 Mio. DM festgestellt. Die Prüfungsfeststellungen bei der<br />

KSK führten insgesamt zu Steuernachforderungen <strong>von</strong> ca. 74 Mio. DM, die die Finanzämter<br />

Erfurt <strong>und</strong> Weimar festsetzten. Zusätzlich ergaben sich durch den Ansatz<br />

aller verdeckten Gewinnausschüttungen bei Frau Angelika Neumann Einkommensteuernachforderungen<br />

in Höhe <strong>von</strong> ca. 25 Mio. DM. Den größten Teil der<br />

Steuernachforderungen bei der KSK haben die Betriebsprüfer durch Zwischenauswertungen<br />

während der laufenden Betriebsprüfung vorab festsetzen lassen.<br />

Die Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach hatte der Staatsanwaltschaft Karlsruhe, die<br />

ihr die anonyme Anzeige vom 4. Mai 1996 zugeleitet hatte, am 11. Juni 1996 mitgeteilt,<br />

dass eine Betriebsprüfung des Finanzamts Karlsruhe-Stadt bei der „Dr. Kleiser/Schmider-Gruppe“<br />

stattfinde <strong>und</strong> ein Ergebnis der Betriebsprüfung frühestens<br />

am 15. Juli 1996 zu erwarten sei. Dem Zwischenbericht der Steuerfahndung Karlsruhe-Durlach<br />

vom 16. September 1996 an die Staatsanwaltschaft Karlsruhe ist zu<br />

entnehmen, dass jedenfalls „steuerstrafrechtliche Vorwürfe“ gegen die Beschuldigten<br />

Neumann u. a. nicht zu erkennen seien [vgl. i. ü. A. II. 2. b) Seite 61].<br />

b) Justizbehörden<br />

Eine justizielle Zusammenarbeit baden-württembergischer <strong>und</strong> thüringischer<br />

Behörden fand während des Bezugszeitraumes nur im Verfahren der Staatsanwaltschaft<br />

Mannheim 609 Js 145/96 statt [vgl. dazu A. II. 2. a) Seite 51].<br />

Nicht aufklärbar ist nach aktuellem Ermittlungsstand der Verbleib <strong>von</strong> Entwürfen<br />

für Durchsuchungsanträge, die <strong>von</strong> der Steuerfahndung Erfurt abgefasst worden<br />

waren. Er konnte auch nach umfassender Vernehmung aller einstmals beteiligten<br />

Zeugen nicht geklärt werden. Staatsanwalt Lüder Müller, der die Ermittlungen<br />

1996 bei der Staatsanwaltschaft Mühlhausen geführt hat, hat anlässlich seiner<br />

Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft Mannheim am 4. Oktober 2001 hierzu<br />

angegeben:<br />

Frage:<br />

„Ausweislich Ihrer Verfügung vom 13. Mai 1996 verfügen Sie ‚urschriftlich<br />

mit 2 Bänden Akten an die Staatsanwaltschaft Mannheim‘. Können Sie aus<br />

Ihrer Erinnerung sagen, ob die in der Verfügung vom 9. Mai erwähnten<br />

Durchsuchungsanträge darin enthalten waren?“<br />

Antwort:<br />

„Daran habe ich keine konkrete Erinnerung mehr. Ich gehe aber da<strong>von</strong> aus,<br />

dass die Durchsuchungsanträge mit nach Mannheim gesandt wurden. Wo sollten<br />

sie auch sonst geblieben sein? Ich erkläre zur Aktenführung ergänzend,<br />

dass wir die Akten entweder in Leitzordnern oder in roten Aktenbänden ähnlich<br />

denen der Steuerfahndung Erfurt geführt haben. Diese Aktenbände hatten hinten<br />

eine Umschlagtasche. In diese Umschlagtasche habe ich Durchsuchungsanträge<br />

bzw. deren Mehrstücke üblicherweise verwahrt. Ich gehe da<strong>von</strong> aus,<br />

dass dies auch in diesem Verfahren geschehen ist. Sie mögen jedoch eventuell<br />

auch noch bei der Handakte sein. Auch das kann sein.“<br />

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