09.12.2012 Aufrufe

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

Landtag von Baden-Württemberg Bericht und Beschlussempfehlung

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Landtag</strong> <strong>von</strong> <strong>Baden</strong>-<strong>Württemberg</strong> Drucksache 13 / 4850<br />

244<br />

kommen wäre, wenn nur er unterrichtet gewesen wäre. Eines sei aber sicher: Die<br />

Unterrichtungspflicht des Behördenleiters, die Unterrichtungspflicht der Dezernenten<br />

gegenüber Abteilungsleiter <strong>und</strong> Behördenleiter solle gerade bei bedeutenden<br />

Verfahren das Vier-Augen-Prinzip <strong>und</strong> die Mitprüfung des Behördenleiters<br />

einer <strong>Bericht</strong>spflicht an vorgesetzte Stellen gewährleisten. Das führe in aller Regel<br />

zu Diskussionen auch in der Sache <strong>und</strong> damit auch zu einer Optimierung der<br />

Sachbearbeitung. Er nehme an, dass auch die Frage, ob man das Verfahren nicht<br />

nach Mannheim abgeben solle, nachdem bekannt geworden sei, dass dort <strong>und</strong> in<br />

Thüringen andere Verfahren anhängig gewesen seien, erörtert worden wäre. Aber<br />

er könne nicht sagen oder wolle auch so nicht tun, als ob er nun die ganze Sache<br />

glänzend erledigt hätte, wenn er nur unterrichtet gewesen wäre.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!